03.01.2019: Landau: Plakatekleber sitzt im Gefängnis

Landau: Plakatekleber sitzt im Gefängnis

Seine Haft hat der Mann Mitte Dezember angetreten. Foto: Iversen

Der in Landau als Plakatekleber bekannt gewordene Mann sitzt seit Mitte Dezember im Gefängnis. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Donnerstag auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Wie berichtet, war der Mann im März vom Landgericht Landau zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Sachbeschädigung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt worden und in der Folge mit seinem Revisionsgesuch gescheitert. Der Mann hatte unter anderem zahlreiche Verkehrsschilder und touristische Hinweistafeln mit seinen Plakaten überklebt. Unterdessen nutzt die Stadt die Abwesenheit ihres Schildbürgers: Sie hat nach Weihnachten mit der Reinigung der wegweisenden Beschilderung und dem Austausch der Verkehrsschilder begonnen. An Letzteren ist, wie ebenfalls berichtet, die reflektierende Folie durch den verwendeten Spezialkleber so beschädigt worden, dass eine Reinigung nicht ausreichen würde. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Aktion bis Ende Januar abgeschlossen sein wird. Die Kosten der Säuberungs- und Austauschaktion können erst nach Abschluss benannt werden, da Leistungen fremd vergeben wurden und der Aufwand für die Reinigung der Schilder nicht planbar sei. Vor etwa einem Jahr hatte die Stadt ihren Schaden mit mehren zehntausend Euro angegeben, seitdem sind etliche weitere Fälle dazugekommen. Weitere Geschädigte sind unter anderem die Deutsche Bahn und die Arbeitsagentur. |boe/fare

19.12.2018: Sechs Jahre Haft im Karlsruher Darknet-Prozess

Sechs Jahre Haft im Karlsruher Darknet-Prozess

Im Prozess gegen den Betreiber einer illegalen Internet-Plattform vor dem Karlsruher Landgericht ist der Angeklagte am Mittwoch zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Der 31-Jährige sei damit für den Tod von neun Menschen und für die fünf Verletzten des Amoklaufs von München im Sommer 2016 mitverantwortlich, so das Gericht. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt. Denn eine über seine Plattform gehandelte Waffe wurde im Sommer 2016 für den Anschlag am Münchener Olympiaeinkaufszentrum genutzt.

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Edwin Wangensveld

Am Mittwoch, 25. April 2018 wurde der niederländische PEGIDA-Organisator Edwin Wagensveld in Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Berichten der Sächsischen Zeitung und der Main Post zufolge musste er sich hier vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 290.000 Euro verantworten. ((Alexander Schneider, »“Ed, der Holländer“ muss ins Gefängnis«, sz-online.de, Sächsische Zeitung, 27.04.2018))

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27.04.2018: „Ed, der Holländer“ muss ins Gefängnis

„Ed, der Holländer“ muss ins Gefängnis

Probleme mit Waffen und dem Fiskus: Pegida-Redner Edwin Wagensveld wurde am Landgericht Würzburg verurteilt: Foto: pictures alliance / dpa

Es ist schon wieder passiert. Die bayerische Justiz hat den Dresdner Pegida-Organisator Edwin Wagensveld zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es ist bereits das dritte Strafverfahren gegen tonangebende Mitglieder von Pegida Dresden in diesem Jahr.Erst im März wurde Pegida-Gründer Lutz Bachmann (45) wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1 200 Euro Geldstrafe verurteilt. Anfang April hat dann die inzwischen abtrünnige Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling (54) eine Gefängnisstrafe dank der Unterstützung ihrer Anhänger abwenden können. Die ehemalige Oberbürgermeister-Kandidatin war ebenfalls wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von mehr als 3 000 Euro verurteilt worden. Weil sie nicht zahlte, erhielt sie eine Einladung, ersatzweise 120 Tage ins Gefängnis zu gehen.

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