11.05.2018: Prozess um Selbstschussanlage im Kleingarten geht weiter

Prozess um Selbstschussanlage im Kleingarten geht weiter

Saarbrücken. Der Prozess gegen einen Rentner aus dem Saarland, der in seinem gepachteten Kleingarten eine Selbstschussanlage aufgestellt hatte und dafür zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden war, geht in die nächste Runde.

Michael Rehberger, der Verteidiger des 65-Jährigen, sagte, dass er gegen das Urteil des Amtsgerichts ein unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt habe. „Ob es eine Berufung oder eine Revision wird, entscheide ich, wenn das schriftliche Urteil da ist“, so Rehberger. Je nachdem wird das Verfahren dann am Landgericht (bei einer Berufung) oder am Oberlandesgericht fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legte laut einer Gerichtssprecherin keine Rechtsmittel ein.

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02.05.2018: Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Selbstschussanlage im Garten: Rentner muss zahlen

Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Die Richterin sprach am Mittwoch von einem „unglaublich gefährlichen Konstrukt“. Im vergangenen Jahr war ein Spaziergänger durch die Selbstschussanlage verletzt worden.

Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 65 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro. Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet bei Saarbrücken-Rußhütte installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben.

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02.05.2018: Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Selbstschussanlage in Saarbrücker Garten: Das Urteil ist da

Im Prozess um die Selbstschussanlage in einem Saarbrücker Kleingarten ist am Mittwochnachmittag (2. April 2018) das Urteil verkündet worden.

Ein 64-jähriger Waffennarr aus Saarbrücken ist nun wegen fahrlässiger Körperverletzung („mit strafbarem Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen“) zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden.

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12.04.2018: Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an

Selbstschussanlage im Kleingarten: Richterin ordnet Ortstermin an

Saarbrücken. Wie gefährlich darf ein Kleingarten in Saarbrücken sein? Muss man mit einer Selbstschussanlage rechnen? Und was ist mit alten Wurfgranaten, Handgranaten, Stabbrandbomben oder Kanonenzündern, wenn diese von einem 64 Jahre alten Gartenfreund daheim, aber auch in seiner Laube gelagert werden? Ein Verfahren, das vor dem Amtsgericht Saarbrücken diese Fragen klären soll, ist gestern von der Vorsitzenden Richterin Wiebke Zimdars erst einmal vertagt worden. Sie ordnete für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück an: „So etwas habe ich schon seit zehn Jahren nicht mehr gemacht, das ist wirklich sehr ungewöhnlich.“ Aber die wesentliche Frage, wie zugänglich der Garten gewesen sei – ob also für die Öffentlichkeit eine Gefahr bestanden habe –, lasse sich anhand der Akten nicht klären.

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12.04.2018: Prozess um Selbstschussanlage in Schrebergarten vertagt

Prozess um Selbstschussanlage in Schrebergarten vertagt

Saarbrücken. Eine Selbstschussanlage in einem Schrebergarten wird das Amtsgericht Saarbrücken noch etwas länger beschäftigen.

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Wiebke Zimdars, setzte am Donnerstag für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück in Saarbrücken an. Im Prozess gegen den 64 Jahre alten Pächter des Gartengrundstücks komme es wesentlich darauf an, wie zugänglich und gefährlich das Gelände für die Öffentlichkeit gewesen sei. Das könne anhand der Akten nicht entschieden werden.

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12.04.2018: Prozess: Mann stellte Selbstschussanlage im Garten auf

Prozess: Mann stellte Selbstschussanlage im Garten auf

Saarbrücken. Er soll auf seinem Gartengrundstück eine Selbstschussanlage errichtet haben, nun muss sich ein 64-Jähriger am (heutigen) Donnerstag (9 Uhr) vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten. Ein Mann wurde getroffen: Er hatte laut Anklage das Gelände im Mai 2017 betreten und wurde durch einen Schuss in die Kniekehle verletzt.

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12.04.2018: Waffennarr aus Saarbrücken wegen Selbstschussanlage heute vor Gericht

Waffennarr aus Saarbrücken wegen Selbstschussanlage heute vor Gericht

Weil er in seinem Garten in Saarbrücken-Rußhütte eine Selbstschussanlage gebaut haben soll, muss sich heute ein 64-Jähriger vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten. Durch die Anlage war ein Mann verletzt worden. Auf dem Grundstück fanden Polizisten außerdem noch Munition.

Er soll auf seinem Gartengrundstück in Saarbrücken-Rußhütte eine Selbstschussanlage errichtet haben, nun muss sich ein 64-Jähriger seit heute (12. April) vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten.

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08.11.2018: Waffennarr stellte Selbstschussanlage auf – Anklage

Waffennarr stellte Selbstschussanlage auf – Anklage

Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken hat einen Mann angeklagt, weil er rund um sein Gartengrundstück eine Selbstschussanlage installiert haben soll. Ein Mann soll im Mai beim Betreten des Grundstücks die Anlage ausgelöst haben und in der Kniekehle getroffen worden sein, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

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08.11.2017: 64-Jähriger wegen Selbstschussanlage angeklagt

64-Jähriger wegen Selbstschussanlage angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat einen 64-jährigen Saarbrücker wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz sowie wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Rentner hatte auf seinem Grundstück in Rußhütte eine Selbstschussanlage aufgebaut. Ein Spaziergänger, der einen benachbarten Trampelpfad benutzt hatte, war im Mai dieses Jahres verletzt worden.

Es war eine durchaus ausgetüfftelte Konstruktion, die der beschuldigte Waffennarr auf seinem Grundstück installiert hatte. Über das Gelände waren Nylonschnüre gespannt. Betraten ungebetene Gäste das Grundstück und berührten die Schnüre, lösten die einen Zündmechanismus aus. An mehreren Stellen gab es Rohre, die in Kniehöhe dann Munition abfeuern konnten.

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29.05.2017: Polizei ermittelt wegen Sprengfallen

Polizei ermittelt wegen Sprengfallen

Ein Mann wird bei einem Waldspaziergang im Saarbrücker Stadtteil Rußhütte durch eine Sprengfalle verletzt. Konstrukteur der Falle war vermutlich der Pächter, der sein Gelände vor Holzdieben und Wildschweinen schützen wollte. In die Ermittlungen haben sich nun auch die Waffen- und Sprengstoffexperten des Landeskriminalamtes eingeschaltet.

Ein in 30 Zentimeter Höhe gespannter Nylonfaden, verbunden mit einer Mausefalle, die wiederum einen Bolzen auf ein Metallrohr mit Zündhütchen schlug. In dem Rohr befand sich vermutlich Schwarzpulver – das dann mit einem lauten Knall und einer Stichflamme detonierte. Insgesamt vier solcher Sprengfallen befanden sich rund um das Wiesengelände im Saarbrücker Stadtteil Rußhütte.

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