Prozess um Selbstschussanlage im Kleingarten geht weiter
Saarbrücken. Der Prozess gegen einen Rentner aus dem Saarland, der in seinem gepachteten Kleingarten eine Selbstschussanlage aufgestellt hatte und dafür zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden war, geht in die nächste Runde.
Michael Rehberger, der Verteidiger des 65-Jährigen, sagte, dass er gegen das Urteil des Amtsgerichts ein unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt habe. „Ob es eine Berufung oder eine Revision wird, entscheide ich, wenn das schriftliche Urteil da ist“, so Rehberger. Je nachdem wird das Verfahren dann am Landgericht (bei einer Berufung) oder am Oberlandesgericht fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft legte laut einer Gerichtssprecherin keine Rechtsmittel ein.
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