Speyer: Tochter von AfD-Politikerin scheitert nach Poetry Slam mit Unterlassungsklage
Die Richter in Koblenz lehnten die Beschwerde von Höchsts Tochter (unser Bild) ab. Foto: Lenz
Die Tochter der Speyerer AfD-Bundestagsabgeordneten Nicole Höchst ist mit einer Unterlassungsklage gegen die Speyerer Bürgermeisterin Monika Kabs (CDU) und die ehemalige Pressesprecherin der Stadt, Barbara Fresenius, vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz gescheitert. Gegenstand der Klage waren Äußerungen von Kabs und Fresenius nach einem Auftritt der Jugendlichen bei einem vom Jugendstadtrat veranstalteten Poetry Slam im September.
Herxheim am Berg: Hitlerglocken-Beschluss ist rechtens
Im Turm dieser Kirche hängt die sogenannte Hitler-Glocke. Foto: dpa
Der Beschluss des Gemeinderats von Herxheim am Berg, die „Hitlerglocke“ im Kirchturm der protestantischen Kirche hängen zu lassen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Wie berichtet, ist die seit 1934 hängende Glocke mit einem Hakenkreuz versehen und trägt die Aufschrift „Alles fuer’s Vaterland – Adolf Hitler“.
Vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof ist über den Ausschluss von Jens Ahnemüller aus der AfD-Landtagsfraktion verhandelt worden. Der 57-Jährige will wieder aufgenommen werden.
In der Verhandlung am Dienstag stellte Ahnemüllers Verteidiger die Gründe für den Fraktionsausschluss seines Mandanten in Frage. AfD-Fraktionschef Uwe Junge habe ein „System der unbedingten Loyalität“ geschaffen, sagte er. Es würden in der Fraktion Sachverhalte ausgenutzt, um Abgeordnete „willkürlich in eine Ecke zu drängen“.
Gerichtsentscheidung über rausgeworfenen AfD-Abgeordneten Ahnemüller im Februar
Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Jens Ahnemüller sitzt im Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Pfalz. Hinter Ahnemüller sitzt auf einem Besucherplatz der NPD-Funktionär Safet Babic. Das Gericht beschäftigt sich mit dem Ausschluss Ahnemüllers aus der AfD-Landtagsfraktion aufgrund seiner Kontakte zur rechtsextremen NPD. Foto: dpa / Thomas Frey
Koblenz. Im Streit um den Rauswurf des Abgeordneten Jens Ahnemüller aus der rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsfraktion will der Verfassungsgerichtshof (VGH) seine Entscheidung im Februar bekanntgeben. Das teilte das höchste Gericht des Landes am Dienstag nach einer einstündigen mündlichen Verhandlung in Koblenz mit. lrs
Die AfD-Fraktion hatte Ahnemüller im September 2018 ausgeschlossen und als Grund Kontakte zur rechtsextremen NPD angegeben. Der 57-Jährige wies dies zurück. Sein Prozessbevollmächtigter Dubravko Mandic warf im Hauptsacheverfahren am Dienstag AfD-Fraktionschef Uwe Junge ungerechtfertigte, willkürliche Entscheidungen für den eigenen Machterhalt vor. Nur mit Ahnemüllers Ausschluss sei rechnerisch Junges spätere Wiederwahl als Fraktionsvorsitzender möglich gewesen. Dieser wies den Vorwurf in der Sache und auch schon rein mathematisch als falsch zurück.
Rauswurf von AfD-Abgeordnetem vor Verfassungsgerichtshof
Die AfD im Landtag wirft ihren Parlamentarier Ahnemüller raus. Der beschwert sich beim Verfassungsgericht. Im Eilverfahren scheitert er. Nun setzt er auf die Verhandlung im Hauptsacheverfahren. Es geht um seine angeblichen Kontakte zur rechtsextremen NPD.
Koblenz (dpa/lrs) – Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz befasst sich an diesem Dienstag (29. Januar) mit dem Rauswurf des Abgeordneten Jens Ahnemüller aus der AfD-Landtagsfraktion. Mit einer Entscheidung des höchsten Gerichts des Landes wird nach der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren erst in einigen Wochen gerechnet.
Verfassungsrichter im Land schmettern Beschwerden ab
Koblenz. Keine der insgesamt 28 Verfassungsbeschwerden im vergangenen Jahr vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz ist erfolgreich gewesen. Verfassungsbeschwerden von Bürgern hätten 2018 einmal mehr den größten Anteil der insgesamt 30 (Vorjahr: 27) neu eingegangenen Verfahren vor dem höchsten Gericht des Landes ausgemacht, teilte der VGH am Mittwoch in Koblenz mit.
Wer die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht anerkennt, ist auch nicht geeignet, eine Waffe zu haben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschieden. Das OVG wies damit Klagen gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte ab.
Zwei Männer hatten gegen den Widerruf ihrer Waffenbesitzkarten durch die Behörden der zuständigen Landkreise geklagt und waren damit bereits in der Vorinstanz gescheitert. Gegen die Ablehnung ihrer Klagen durch das Verwaltungsgericht Trier hatten sie Beschwerde eingelegt, diese scheiterte nun auch vor dem OVG.
Zwei „Reichsbürger“ aus Rheinland-Pfalz müssen Schusswaffen abgeben
Koblenz/Trier. Zwei mutmaßliche „Reichsbürger“ aus dem Westen von Rheinland-Pfalz müssen auch nach einer Gerichtsentscheidung in zweiter Instanz ihre Schusswaffen abgeben. Diesen Beschluss teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am Dienstag mit.
„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden nicht an. (Az: 7 B 11152/18.OVG)
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat den Eilantrag des AfD-Abgeordneten Jens Ahnemüller gegen seinen Fraktionsausschluss im Landtag Rheinland-Pfalz abgelehnt. Der Fall ist damit aber nicht entschieden.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz lehnte seinen Antrag auf eine entsprechende einstweilige Anordnung nach Mitteilung vom Dienstag ab. Zugleich verwies das Gericht darauf, dass die eigentliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch ausstehe – sie werde „innerhalb weniger Monate“ angestrebt.
Poetry Slam in der Postgalerie: Um die Preisverleihung gab es Aufregung. Foto: Lenz
Was als Beitrag zur Interkulturellen Woche geplant war, hat am Mittwochabend in der Postgalerie zu Protesten und Empörung geführt. Auslöser waren fremdenfeindliche Texte einer jungen Teilnehmerin bei einem Poetry Slam. Die Stadtverwaltung spricht auf Anfrage von einer „öffentlichen Provokation durch die AfD“.
Unter dem Motto „Zivilcourage“ veranstalteten Jugendstadtrat und Initiative „Speyer ohne Rassismus – Speyer mit Courage“ einen Poetry Slam. Bei diesem Wettbewerb der Bühnendichter hat jeder Teilnehmer fünf Minuten Zeit, um das Publikum von sich und seinen Texten zu überzeugen. Die Lautstärke des Applauses entscheidet über den Sieger.