05.04.2018: Stadt Sulzbach verliert erneut gegen Bürgerbündnis „Sulzbach wehrt sich“

Stadt Sulzbach verliert erneut gegen Bürgerbündnis „Sulzbach wehrt sich“

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit nicht mehr anfechtbarem Beschluss entschieden, dass das Neonazi-Konzert im Sulzbacher Salzbrunnenhaus stattfinden darf. Bei uns könnt ihr die Entscheidungsgründe des Gerichts nachlesen.

Nun ist es entschieden: Die rechtsextreme Band „Kategorie C“ darf am morgigen Freitag im Sulzbacher Salzbrunnenhaus auftreten.

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04.04.2018: Sulzbach geht weiter gegen geplantes Konzert vor

Sulzbach geht weiter gegen geplantes Konzert vor

Die Stadt Sulzbach will weiter gegen das für Freitag geplante Konzert der rechtsextremen Band Kategorie C vorgehen. Das hat ein Sprecher der Stadtverwaltung dem SR mitgeteilt. Veranstalter ist die rechtspopulistische Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“.

Vergangene Woche hatte die Stadt versucht, den Vertrag mit der Bürgerinitiative zu kündigen und das Konzert zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hatte aber entschieden, dass Sulzbach die Räume für das Konzert zur Verfügung zu stellen muss. Gegen diese Entscheidung hat der Anwalt der Stadt am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

Da die Bürgerinitiative ursprünglich eine Diskussionsveranstaltung mit musikalischer Begleitung und kein Konzert angekündigt hatte, sieht sich die Stadt über die Art der Veranstaltung getäuscht.

04.04.2018: Die Stadt Sulzbach gibt sich nicht geschlagen

Die Stadt Sulzbach gibt sich nicht geschlagen

Sulzbach. Der Streit um den Auftritt einer Band aus der rechtsradikalen Hooliganszene geht weiter. Die Stadt Sulzbach hat Beschwerde wegen Täuschung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Die Stadt Sulzbach gibt sich nicht geschlagen. Sie hat gestern in höherer Instanz Beschwerde eingelegt gegen einen Beschluss des saarländischen Verwaltungsgerichts. Diesem Beschluss vom 29. März zufolge darf die Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ am morgigen Freitag (6. April) in Sulzbach eine Veranstaltung durchführen. Die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ist demnach ungültig. Doch die Stadt will das Blatt buchstäblich auf den letzten Drücker noch wenden. Sie sieht sich vom Unterzeichner des Vertrages als auch über den Veranstalter getäuscht. Und nun muss es eben das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis auf die Schnelle richten.

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03.04.2018: „Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach

„Bunt statt braun“ organisiert Mahnwache gegen Neonazi-Konzert in Sulzbach

Für viel Gesprächsstoff hat im Vorfeld des Konzerts in Sulzbach ein geplanter Auftritt der rechten Band „Kategorie C“ gesorgt. Mit einer Mahnwache will das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ jetzt ein Zeichen gegen das Neonazi-Event setzen.

Das Aktionsbündnis „Bunt statt braun“ lädt für Freitag, den 6. April, zu einer Mahnwache auf dem Ravanusaplatz in Sulzbach/Saar ein. Anlass ist das Konzert der rechtsextremen Band „Kategorie C“ im Salzbrunnenhaus der Stadt. Die Mahnwache findet von 18.00 bis 21.00 Uhr statt.

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30.03.2018: Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch

Bürgerinitiative setzt sich gegen Stadt durch

Sulzbach. Eine Veranstaltung von „Sulzbach wehrt sich“ darf stattfinden. Bürgermeister Michael Adam kündigt Beschwerde an.

Sieg der Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“ im Rechtsstreit gegen die Stadt: Demnach ist die fristlose Kündigung des Benutzungsvertrages für das Salzbrunnenhaus ungültig. Einen entsprechenden Beschluss der Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes vom Donnerstag, 29. März, bestätigte auf Anfrage der Sprecher der somit erfolgreichen Bürgerbewegung, Alexander Flätgen. Damit kann der von seiner Initiative organisierte Vortragsabend, wie er ihn ankündigt, stattfinden – sollte es nicht doch noch zu einem anderslautenden Entscheid einer höheren Gerichtsinstanz kommen.

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29.03.2018: Wegen Hitlers Geburtstag: Mutmaßlich rechte „Pogo-Party“ im „Gloria“ Saarbrücken abgesagt

Wegen Hitlers Geburtstag: Mutmaßlich rechte „Pogo-Party“ im „Gloria“ Saarbrücken abgesagt

Die für den 20. April angesetzte „Pogo-Party“ im „Gloria Stages“ in Saarbrücken wird nicht stattfinden. Auch wegen des „kritischen Datums“.

Der Insolvenzverwalter der Saarbrücker Disco „Gloria Stages“ hat die Pogo-Party am 20. April abgesagt. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“.

Auf der Feier sollten eigentlich Bands wie die saarländische Rockgruppe „Brennstoff“ spielen. Außerdem sollte Musik von „Frewild“ und den „Böhse Onkelz“ laufen. Die beiden letztgenannten Gruppen werden besonders von Linken als rechtsgerichtete Bands angesehen. Die Gruppen selbst distanzierten sich in der Vergangenheit immer wieder von solchen Vorwürfen.

Der Insolvenzverwalter des „Gloria“ blies die Veranstaltung jetzt ab, „auch mit Blick auf das kritische Datum“, so die „SZ“. Am 20. April wurde Adolf Hitler geboren. Zufall? Auf Facebook gab es jedenfalls viel Kritik an der Party.

28.03.2018: Insolvenzverwalter sagt Party im Gloria ab

Insolvenzverwalter sagt Party im Gloria ab

St. Johann. Umstrittene Veranstaltung in Saarbrücken mit Blick „auch auf das kritische Datum“ aus dem Programm genommen.

Eine Pogo-Party mit lautem Sound und harten Tänzen wird es im Gloria nicht geben. Das hat am Mittwoch Volker Müller auf Anfrage deutlich gemacht. Pikant: Zu diesem Zeitpunkt war dem Völklinger Veranstalter die definitive Absage durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, der sich um die Geschicke des offensichtlich in Schieflage geratenen Saarbrücker Tanztempels kümmert, noch gar nicht bekannt. Der junge Organisator, der ungenannt bleiben will: „Das entscheidet sich erst am Donnerstag.“

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10.07.2014: Mitgliederschwund bei Neonazis

Mitgliederschwund bei Neonazis

Kein schönes Jubiläumsjahr hatte die rechtsextremistische Kameradschaft „Nationaler Widerstand Zweibrücken“: Die Zahl der Mitglieder ging erstmals zurück, ein in Zweibrücken-Land geplantes Rechtsrock-Konzert musste nach Frankreich ausweichen.

Die Mitgliederzahl der rechtsextremistischen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Zweibrücken“ ist erstmals rückläufig. Das geht aus dem gestern veröffentlichten Jahresbericht des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes hervor, der der Gruppe erneut ein eigenes Unterkapitel widmet. Demnach gehörten der Kameradschaft 2013 zehn bis 15 Mitglieder an. In den vorangegangenen Berichten war immer von 15 bis 20 Personen die Rede gewesen.

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