19.06.2018: AfD-Parteitag soll im August nachgeholt werden

AfD-Parteitag soll im August nachgeholt werden

Saarbrücken. Die Saar-AfD will ihren für den vergangenen Sonntag geplanten Parteitag, den das Landes- und das Bundesschiedsgericht untersagt hatten, am 12. August in Quierschied nachholen. Mit einer Gegenstimme habe der Landesvorstand dies am Montagabend beschlossen, sagte AfD-Landeschef Josef Dörr am Dienstag. dpa/lrs

Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk darüber berichtet.

Der Landesverband gilt als zerstritten. Parteiinterne Kritiker des Vorsitzenden hatten das Schiedsgericht angerufen. Grund seien Verfahrensfehler beim vergangenen Parteitag im April gewesen, bei dem Satzungsänderungen auf Antrag von Dörr und seinen Anhängern beschlossen worden waren. Für den geplanten Parteitag war erwartet worden, dass eine Abwahl von Parteivize Lutz Hecker angestrebt wird. Hecker, der auch der dreiköpfigen Landtagsfraktion angehört, gilt als Gegenspieler Dörrs.

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18.06.2018: AfD-Parteitag auf August verschoben

AfD-Parteitag auf August verschoben

Die AfD will ihren eigentlich für das vergangene Wochenende geplanten Parteitag am 12. August nachholen. Den entsprechenden Vorschlag wird der Landesvorsitzende Dörr am Montagabend dem Landesvorstand unterbreiten.

Vergangene Woche hatten sowohl das Landesschiedsgericht als auch das Bundesschiedsgericht der AfD den Parteitag untersagt.

Beim letzten AfD-Landesparteitag im April seien unter anderem Satzungsänderungen beschlossen wurden, die zuvor nicht fristgerecht eingereicht worden waren.

17.06.2018: AfD-Landesparteitag darf nicht stattfinden

AfD-Landesparteitag darf nicht stattfinden

Der für heute angesetzte Parteitag der Saar-AfD findet nicht statt. Das sagte AfD-Landes-Chef Dörr dem SR auf Anfrage. Zuvor hatten sowohl Landes- als auch Bundesschiedsgericht die Veranstaltung verboten.

Es ist ein Sieg der partei-internen Kritiker um den saarländischen Bundestagsabgeordneten Wirth. Sie hatten gegen die Einberufung des Parteitags Beschwerde eingelegt. Ihre Begründung: Beim letzten Parteitag im April habe es sehr grundsätzliche Formfehler gegeben. Zum Beispiel seien Satzungsänderungen durchgepeitscht worden, die vorher nicht fristgerecht bekanntgemacht worden waren. Durch einen neuen Parteitag heute würde ein Zitat „rechtswidriger Zustand“ zementiert, so entschied auch das Landesschiedsgericht.

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15.06.2018: AfD-Parteitag endgültig untersagt

AfD-Parteitag endgültig untersagt

AfD-Landeschef Josef Dörr. Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken. Im Eilverfahren hat das Bundesschiedsgericht die Entscheidung des Landesschiedsgerichts bestätigt.

Der Landesparteitag der Saar-AfD, der am Sonntag in Sulzbach stattfinden sollte, ist endgültig untersagt worden. Nachdem das Landesschiedsgericht dies angeordnet hatte, hatte AfD-Landeschef Josef Dörr das Bundesschiedsgericht eingeschaltet. Das bestätigte nun im Eilverfahren die Entscheidung. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass beim vergangenen Parteitag im April umstrittene Satzungsänderungen beschlossen wurden, die aber zu spät auf die Tagesordnung gesetzt worden waren und damit nicht gültig sind. Fänden auf dem Parteitag am Sonntag Wahlen statt, wären diese nichtig. Zudem waren Delegierte des Kreisverbands Merzig-Wadern offenbar nicht ordnungsgemäß eingeladen worden. Die Satzungsänderung sah vor, dass Delegierte abgewählt werden dürfen, ohne dass es einer Begründung bedarf, und dass Vorstandsmitglieder nur aus dem Kreis der Delegierten neu gewählt werden dürfen. Geplant war nach Angaben maßgeblicher Funktionäre der Partei, Landesvize Lutz Hecker – ein Kritiker von Parteichef Josef Dörr – abzuwählen.

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15.06.2018: Auszug aus AfD-Protokoll: „…nicht wieder Adolf Hitler für den stellv. Landesvorsitz vorschlagen“

Auszug aus AfD-Protokoll: „…nicht wieder Adolf Hitler für den stellv. Landesvorsitz vorschlagen“

Josef Dörr, Vorsitzender des AfD-Landesverbandes im Saarland. Foto: Oliver Dietze / dpa

Der wohl bizarrste Landesverband der AfD ist im Saarland zu Hause. Dem stern liegen Protokolle der Sitzungen des Landesvorstands vor. Sie zeigen, womit die Partei sich beschäftigt.

Kannste dir nicht ausdenken, denkt man mit Blick auf den Landesverband Saar der AfD. Das Skandaltrüppchen aus dem Südwesten schafft es gerade mal wieder in die Schlagzeilen: Das eigene Schiedsgericht hat dem Landesvorstand am Donnerstagabend untersagt, an diesem Sonntag einen Parteitag durchzuführen. Es geht um umstrittene Satzungsänderungen, welche die Saar-AfD im April beschlossen hat, um die schnellere Abwahl von Delegierten zu ermöglichen. Die „Saarbrücker Zeitung“ berichtete zuerst darüber.

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