01.05.2018: AfD-Mitglied wurde als „blaunes Gesocks“ tituliert: Ist das erlaubt?

AfD-Mitglied wurde als „blaunes Gesocks“ tituliert: Ist das erlaubt?

Koblenz. Zoff im Westerwald: Weil ein Unternehmer bei der AfD aktiv ist, wurde er auf Facebook angegangen. Der Mann wehrte sich dagegen und bekam vor Gericht Recht.

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Bezeichnung eines AfD-Mitgliedes als „blaunes Gesocks“ eine Beleidigung ist. Eine solche Äußerung sei keine zulässige Meinungsäußerung und deshalb zu unterlassen (Az.: 13 S 29/17).

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