28.04.2018: Auseinandersetzung mit Neonazis in Zweibrücken

  • Ort: 22er Straße 18, 66482 Ixheim (Zweibrücken)
  • Zeit: Samstag 28.04.2018
Die in der Nacht vom 28.04. schlecht gesprühten Hakenkreuze. Foto: Solidarische Rose Zweibrücken

In der Nach von Freitag 27. auf Samstag 28. April 2018 werden drei Neonazis von einem Anwohner beim Versuch Graffiti die die Mauer in der 22er Straße 18 in Ixheim (Zweibrücken) etappt. Als der Mann die drei, die dem Umfeld des Nationalen Widerstand Zweibrücken zuzuordnen sind, zur Rede stellt, drohnen diese den Anwohner*innen mit körperlichen Angriffen. In der darauffolgenden Auseinandersetzung zieht sich einer der Angreifer einen Nasenbeinbruch zu. Laut Augenzeugenberichten setzten sie die Konfrontation mit der herbeigerufenen Polizei fort.

In der darauffolgenden Nacht kehrten zwei Neonazis zwischen 20:00 und 0:30 Uhr zurück und sprühten mit schwarzer Farbe fünf Hakenkreuze an eine Mauer vor dem Haus, in dem eine syrische Familie wohnt. ((»Neonazis bedrohen Familien und sprühen Hakenkreuze«, solidarischerose.blogsport.de, Solidarische Rose Zweibrücken, 30.04.2018 16:33)) ((»Hakenkreuze an Hauswand geschmiert«, pfaelzischer-merkur.de, Pfälzischer Merkur, 29.04.2018 21:25))

25.04.2018: Stadtvorstand bedauert Demo-Auflösung

Stadtvorstand bedauert Demo-Auflösung

Zweibrücken. Klare Worte von Henno Pirmann im Stadtrat. CDU will 2019 an Kundgebung teilnehmen, aber nur ohne Linksradikale.

Sechs Wochen nach der vorzeitigen Auflösung der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ auf dem Hallplatz hat die Stadtspitze dies erstmals unzweideutig als Fehler eingeräumt. Der Beigeordnete Henno Pirmann (SPD) sagte gestern Abend im Stadtrat: „Das Ordnungsamt hat am 14. März die Lage nicht richtig eingeschätzt und falsche Konsequenzen daraus gezogen. Wir hätten die Versammlung nicht auflösen dürfen – das möchte ich deutlich sagen!“

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15.04.2018: Ideenwerkstatt für Aktionen gegen Rechts

Ideenwerkstatt für Aktionen gegen Rechts

Zweibrücken. Ein erstes Treffen soll am 4. Juni in der Zweibrücker Volkshochschule stattfinden.

Das Bündnis Buntes Zweibrücken will wieder deutlich mehr Menschen und Organisationen für Aktionen gegen Rechtsextreme gewinnen. Das erklärte Sprecherin Ingrid Satory gegenüber dem Pfälzischen Merkur. Das sei das Ergebnis eines Mitgliedertreffens, an dem auch die Arbeitsgemeinschaft gegen Rechts des Hofenfelsgymnasiums teilgenommen hatten. Diskutiert seien selbstverständlich auch die Ereignisse rund um den 14. März in diesem Jahr, an dem eine Kundgebung gegen Rechts vom Zweibrücker Ordnungsamt aufgelöst wurde (wir berichteten mehrfach). Besonders empört ist Satory und andere Mitglieder des Bündnisses, dass es den Rechtsextremen erlaubt werde mit brennenden Fackeln durch die Stadt zu ziehen: „Das vermittelt nicht nur eine Stimmung wie 1933, sondern ist auch aus Brandschutzgründen gefährlich.“

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03.04.2018: „Genug schöngeredet!“

„Genug schöngeredet!“

Zweibrücken . Bündnis kritisiert Neonazi-Fackelmarsch am Ort der niedergebrannten Synagoge vorbei. CDU will künftig an Kundgebungen teilnehmen, allerdings nur wenn die Veranstalter sich von Linksextremen abgrenzen.

Fast drei Wochen ist es her, dass die Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ auf dem Hallplatz in Zweibrücken vom Ordnungsamt aufgelöst wurde. Diskussionsbedarf besteht offenbar weiterhin. Und zwar auf allen Seiten.

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Die Rechte Landesverband Südwest

2012 als Nachfolgeorganisation der verbotenen Kameradschaft Nationaler Widerstand Dortmund gegründet, ist neofaschistische Kleinstpartei Die Rechte folglich im Ruhtgebiet am stärksten aufgestellt. Während die Partei auch in Niedersachsen und Teilen Ostdeutschlands auf ein Netzwerk einschlägig bekannter Neonazi-Kader zurückgreifen kann, muss sich der Landesverband Südwest mit einem recht kümmerlichen Häufchen um Florian Grabowski aus dem Raum Alzey begnügen. Im Dezember 2013 als Landesverband Rheinland-Pfalz in Bingen gegründet, ((Alex Wißmann, »Ohne Basis, ohne Vorsitzenden«, lotta-magazin.de LOTTA #55, Lotta Magazin, 26.04.2014)) gilt er seitdem als Auffangbecken für vergrämte ex-NPD’ler in der Region. Aufgrund des geringen Zulaufs – praktisch zeitgleich hat sich die offen faschistische Kleinstpartei Der III. Weg gegründet und den radikaleren Teil der Szene an sich gebunden – wird später aus dem Pfälzer Verband der Landesverband Südwest, der seit dem auch für das Saarland verantwortlich zeichnet.

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Kameradschaft Rheinhessen

Die Kameradschaft Rheinhessen tritt erstmals am 14. März 2018 beim Fackelmarsch des Nationalen Widerstand Zweibrücken (NWZ) öffentlich in Erscheinung. Die Mitglieder der Kameradschaft rekrutieren sich aus den Reihen des Landesverband Südwest der Partei Die Rechte um Florian Grabowski.

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30.03.2018: Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar

Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar

Zweibrücken. Es gab keine Hinweise auf eine konkrete Sicherheitsgefahr. Bürgermeister macht Ordnungsamts-Mitarbeitern aber ausdrücklich keine Vorwürfe. Die umfangreiche Erklärung enthält keine Worte des Bedauerns über den Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Das Ordnungsamt hat mit der Auflösung der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März auf dem Zweibrücker Hallplatz gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Diese Bilanz liegt nach Lektüre der umfassenden Stellungnahme der Stadtverwaltung nahe, die Bürgermeister Christian Gauf (CDU) am Donnerstagnachmittag den Mitgliedern des Stadtrats und der Presse geschickt hat.

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28.03.2018: Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Zweibrücken. Handelte Bürgermeister Christian Gauf (CDU) korrekt, als er in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte, er dürfe das Thema „Stellungnahme der Verwaltung zur Auflösung der Demonstration Gemeinsam gegen Rechts“ auf keine Rats-Tagesordnung setzen? Zu dieser Frage vertreten die für die Kommunalaufsicht zuständige ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und die Kommunalabteilung des Mainzer Innenministeriums unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Die ADD hatte vorige Woche auf Merkur-Anfrage erklärt (und heute bekräftigt), selbstverständlich hätten Stadträte das Recht, „sich über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auszutauschen“ – sie dürften über eine Versammlungs-Auflösung laut Gemeindeordnung (GemO) nur keine Beschlüsse fassen, weil das Ordnungsamt hier nicht in kommunaler Selbstverwaltung handelt, sondern in „Auftragsgelegenheit“ für das Land. Die ADD verweist auch darauf, dass laut § 32 GemO der Stadtrat zwar nur über Selbstverwaltungangelegenheiten „beschließt“, doch diese Formulierung schließe Debatten nicht aus.

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23.03.2018: „Buntes Zweibrücken“ sauer auf Gensch

„Buntes Zweibrücken“ sauer auf Gensch

Zweibrücken. Kritik: Der CDU-Fraktionschef war nicht vor Ort, seine Kritik an friedlichen Demonstranten sei eine „Frechheit“.

Mit scharfer Kritik hat sich Ingrid Satory, Sprecherin des „Bündnis Buntes Zweibrücken“, in die Diskussion um die aufgelöste Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März eingeschaltet: „Dass sich die Teilnehmer für ein demokratisches Land einsetzen, geht dabei völlig unter.“ Vor allem die Äußerungen des CDU-Ratsfraktionschefs Christoph Gensch bezeichnet Satory als „Frechheit“. Dieser rede über einen Vorfall, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein. Auch sonst sei kein CDU-Vertreter auf dem Hallplatz gewesen. Der Fragenkatalog der Christdemokraten widerspreche dem, was sich tatsächlich abgespielt habe. Die CDU hatte nicht nur die Auflösung durch das Ordnungsamt verteidigt, sondern auch die Teilnahme Linksradikaler an der Versammlung kritisch in den Fokus genommen. Die Versammlung sei „äußerst friedlich“ verlaufen, betont dazu Satory. Alle Teilnehmer hätten sich anständig benommen. Keiner sei vermummt gewesen. Es seien „gehaltvolle Reden“ vorgetragen worden. Die Auflösung sei völlig überraschend gekommen.

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20.03.2018: Verfassungsrechtler rügt Demo-Auflösung

Verfassungsrechtler rügt Demo-Auflösung

Zweibrücken. Der Speyrer Jura-Professor Joachim Wieland ist der Meinung, dass die Kritik der Veranstalter am Ordnungsamt berechtigt ist.

(nob/lf/ek) Nach Auffassung des Speyerer Verfassungsrechtlers Professor Joachim Wieland sehen sich die Veranstalter der am vergangenen Mittwoch auf dem Hallplatz aufgelösten Kundgebung gegen Rechts (wir berichteten mehrfach) zu Recht in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

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