02.02.2018: Bundesrat will NPD Geldhahn abdrehen

Bundesrat will NPD Geldhahn abdrehen

Berlin. Ein Verbot der Partei lehnten die Verfassungsrichter ab – nun soll den Rechtsextremisten das Staatsgeld entzogen werden. Versinkt die Partei in Bedeutungslosigkeit?

Die Bundesländer wollen einen Ausschluss der rechtsextremistischen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung erreichen. Sie beschlossen am Freitag im Bundesrat in Berlin einstimmig, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Damit ziehen die Länder Konsequenzen aus dem vor einem Jahr gescheiterten zweiten NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, aber die Partei zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend erscheint. Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin hatte es 2017 eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gegeben. Der nun geplante Antrag in Karlsruhe muss neu erarbeitet und begründet werden.

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02.03.2016: Bei Parteiverbot sind die Mandate weg

Bei Parteiverbot sind die Mandate weg

Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit im zweiten Anlauf über ein Verbot der rechtsextremen NPD. Im Saarland sitzen derzeit fünf NPD-Abgeordnete in Kommunalparlamenten. Bei einem Verbot hätte das Folgen für ihre Mandate.

Das laufende NPD-Verbotsverfahren könnte direkte Einwirkungen auf das Saarland haben. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die NPD verfassungswidrige Ziele verfolgt und verboten wird, dann verlieren im Saarland alle gewählten Abgeordneten der Partei ersatzlos ihr Mandat. Das sieht das saarländische Kommunalwahlgesetz vor.

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