20.12.2018: Hessische Polizei-Affäre: Durchsuchung in Ludwigshafen

Hessische Polizei-Affäre: Durchsuchung in Ludwigshafen

In der Affäre um mögliche rechtsextreme Netzwerke in der hessischen Polizei hat am Donnerstag der Pressesprecher des hessischen Innenministeriums, Michael Schaich, bestätigt, dass in diesem Zusammenhang am 12. Dezember die Wohnung eines verdächtigen hessischen Polizisten in Ludwigshafen durchsucht wurde. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Rheinpfalz (Ludwigshafen) wollte die Durchsuchung „weder bestätigen noch dementieren“. Er wies jedoch darauf hin, dass Beamte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz von den Vorwürfen nicht betroffen seien.

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12.10.2018: Urteil gegen „Reichsbürger“ rechtskräftig

Urteil gegen „Reichsbürger“ rechtskräftig

Ein sogenannter Reichsbürger ist zu Recht aus dem Dienst der rheinland-pfälzischen Polizei entlassen worden. Wie das Polizeipräsidium in Trier am Freitag mitteilte, ist das Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts gegen den 45-Jährigen seit Ende September rechtskräftig. Der Mann aus dem Nordsaarland habe keine Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Das Gericht hatte dem Beamten Mitte August den Dienst untersagt, weil er sich mit der „Reichsbürger“-Bewegung identifiziert, deren Anhänger die Bundesrepublik nicht als legitimen Staat anerkennen.

29.08.2018: „Reichsbürger“ darf nicht bei der Polizei arbeiten

„Reichsbürger“ darf nicht bei der Polizei arbeiten

Als „Reichsbürger“ kann man nicht Polizist sein: Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt, weil er sich mit der „Reichsbürger“-Bewegung identifiziert.

Der 45-Jährige habe in mehreren Pflichtverletzungen deutlich gemacht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik nicht anerkenne und seinen Dienstherrn nicht akzeptiere, teilte das Gericht am Mittwoch mit. So habe er unter anderem behördliche Schriftstücke mit Fantasieaufklebern zurück an seinen Dienstherrn geschickt und seinen Vorgesetzten als „Polizeivorstand und Bandenführer“ bezeichnet (Az.: 3 K 2486/18.TR).

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13.07.2018: Anzeige gegen Wiesbadener Polizeipräsidenten erstattet

Anzeige gegen Wiesbadener Polizeipräsidenten erstattet

Wiesbaden – Die Verbrechen an der 14 Jahre alten Susanna, die in der Nacht zum 23. Mai in Wiesbaden vergewaltigt und ermordet wurde, und angebliche Versäumnisse der Polizei bei den Ermittlungen haben nun zu einer Strafanzeige gegen den Wiesbadener Polizeipräsidenten Stefan Müller und weitere, namentlich nicht genannte Mitarbeiter des Polizeipräsidiums geführt.

Erstattet wurde die Anzeige am Sonntag beim Polizeiposten in Bad Bergzabern (Landkreis Südliche Weinstraße). Die Strafanzeige liegt mittlerweile der Staatsanwaltschaft in Landau vor und wird von dort nach Wiesbaden weitergeleitet. Wiesbaden wäre, weil möglicher Tatort, zuständig, so die Sprecherin der Behörde in Landau. Inhaltlich geprüft habe man die Anzeige nicht. „Dass sie nach Wiesbaden weitergeleitet wird, bedeutet nicht, dass ein Anfangsverdacht besteht“, so Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig.

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10.07.2018: AfD-Fraktion will wieder eine berittene Polizei

AfD-Fraktion will wieder eine berittene Polizei

Saarbrücken. Als Reaktion auf gewalttätige Übergriffe in der Saarbrücker City fordert die AfD-Landtagsfraktion eine Diskussion über die Wiedereinführung der berittenen Polizei im Saarland. Außerdem verlangt sie eine höhere Polizeipräsenz in der Landeshauptstadt, verstärkte Kontrollen mit Diensthunden, die Abschiebung straffälliger Migranten, zeitnahe Prozesse gegen Straftäter und die Kontrolle der Grenze zu Frankreich in den Abendstunden und an Wochenenden.

17.01.2018: Tumult bei Debatte um mehr Sicherheit für Polizisten

Tumult bei Debatte um mehr Sicherheit für Polizisten

Saarbrücken. Angesichts steigender gewaltsamer Übergriffe auf Polizisten, Justizvollzugsbeamte sowie ehrenamtliche Rettungskräfte hat sich der Landtag gestern einstimmig für mehr Respekt und Rückhalt für Sicherheits- und Rettungskräfte ausgesprochen. Alle Fraktionen verabschiedeten einen Antrag von CDU und SPD, wonach die Justiz die angezeigten Straftaten vollständig verfolgen und dafür alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen soll. Seit 2017 können diese Angriffe statt mit Geld- mit Haftstrafen geahndet werden. Außerdem wird die Bevölkerung aufgerufen, Solidarität und Zivilcourage zu zeigen.

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