AfD-Parteitag endgültig untersagt

Saarbrücken. Im Eilverfahren hat das Bundesschiedsgericht die Entscheidung des Landesschiedsgerichts bestätigt.
Der Landesparteitag der Saar-AfD, der am Sonntag in Sulzbach stattfinden sollte, ist endgültig untersagt worden. Nachdem das Landesschiedsgericht dies angeordnet hatte, hatte AfD-Landeschef Josef Dörr das Bundesschiedsgericht eingeschaltet. Das bestätigte nun im Eilverfahren die Entscheidung. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass beim vergangenen Parteitag im April umstrittene Satzungsänderungen beschlossen wurden, die aber zu spät auf die Tagesordnung gesetzt worden waren und damit nicht gültig sind. Fänden auf dem Parteitag am Sonntag Wahlen statt, wären diese nichtig. Zudem waren Delegierte des Kreisverbands Merzig-Wadern offenbar nicht ordnungsgemäß eingeladen worden. Die Satzungsänderung sah vor, dass Delegierte abgewählt werden dürfen, ohne dass es einer Begründung bedarf, und dass Vorstandsmitglieder nur aus dem Kreis der Delegierten neu gewählt werden dürfen. Geplant war nach Angaben maßgeblicher Funktionäre der Partei, Landesvize Lutz Hecker – ein Kritiker von Parteichef Josef Dörr – abzuwählen.