„Reichsbürger“ müssen Waffen abgeben
Wer die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht anerkennt, ist auch nicht geeignet, eine Waffe zu haben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschieden. Das OVG wies damit Klagen gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte ab.
Zwei Männer hatten gegen den Widerruf ihrer Waffenbesitzkarten durch die Behörden der zuständigen Landkreise geklagt und waren damit bereits in der Vorinstanz gescheitert. Gegen die Ablehnung ihrer Klagen durch das Verwaltungsgericht Trier hatten sie Beschwerde eingelegt, diese scheiterte nun auch vor dem OVG.
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