09.11.2018: AfD-Landeschef droht weiterhin Parteiausschluss

AfD-Landeschef droht weiterhin Parteiausschluss

Josef Dörr (AfD). Foto: BeckerBredel

Saarbrücken. Das vor zweieinhalb Jahren vom Bundesvorstand eingeleitete Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Landesvorsitzenden Josef Dörr ist nach wie vor anhängig, wird mittlerweile jedoch vom Parteigericht der nordrhein-westfälischen AfD bearbeitet. Dies wurde der SZ von Sprechern der Bundespartei und des NRW-Gerichts bestätigt.

Begründung: Das Schiedsgericht der AfD Saar ist derzeit nicht arbeitsfähig. Nach internen Querelen ist die Stelle des Vorsitzenden Richters vakant. Er muss studierter Jurist mit der Befähigung zum Richteramt sein, was die Suche innerhalb der AfD Saar erschwert. Beim Landesparteitag am Sonntag in Quierschied soll ein neuer Anlauf unternommen werden.

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19.09.2018: AfD-Abgeordneter Seitz verliert den Beamtenstatus

AfD-Abgeordneter Seitz verliert den Beamtenstatus

AfD-Bundestagsabgeordneter Thomas Seitz

Im Internet hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Seitz Begriffe wie „Quotenneger“ gepostet, im Wahlkampf ließ er sich mit Richterrobe abbilden. Das hat für den früheren Freiburger Staatsanwalt nun Konsequenzen.

Das Baden-Württembergische Richterdienstgericht in Karlsruhe hat sich mit Thomas Seitz befasst und nun entschieden, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete in seiner Tätigkeit als Staatsanwalt in Freiburg unter anderem gegen die Pflicht zu Neutralität und Verfassungstreue verstoßen habe. Er sei aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden, so das Gericht.

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13.08.2018: Verliert AfD-Politiker Seitz seinen Beamtenstatus?

Verliert AfD-Politiker Seitz seinen Beamtenstatus?

Das Justizministerium in Stuttgart wirft Thomas Seitz (AfD) rassistische Facebook-Posts und Verstöße gegen die Pflicht zur Neutralität vor. Beim Verfahrensauftakt am Montag gab es noch keine Entscheidung.

Der ehemalige Freiburger Staatsanwalt Seitz habe sich von Oktober 2015 bis Mai 2017 im Netz öffentlich zu politischen Themen geäußert und dabei eine rassistische Gesinnung zum Ausdruck gebracht, hieß es beim zuständigen Landgericht Karlsruhe. Außerdem habe der 50-Jährige Bilder von sich in Amtstracht mit Robe, Gesetzestext und weißer Krawatte online gestellt. Damit habe er sein Amt als Staatsanwalt in Zusammenhang mit seinen politischen Äußerungen gesetzt.

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