„Reichsbürger“ darf nicht bei der Polizei arbeiten
Als „Reichsbürger“ kann man nicht Polizist sein: Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt, weil er sich mit der „Reichsbürger“-Bewegung identifiziert.
Der 45-Jährige habe in mehreren Pflichtverletzungen deutlich gemacht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik nicht anerkenne und seinen Dienstherrn nicht akzeptiere, teilte das Gericht am Mittwoch mit. So habe er unter anderem behördliche Schriftstücke mit Fantasieaufklebern zurück an seinen Dienstherrn geschickt und seinen Vorgesetzten als „Polizeivorstand und Bandenführer“ bezeichnet (Az.: 3 K 2486/18.TR).
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