„Hitler-Glocke“ von Herxheim darf hängen bleiben

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch (30. Januar 2019) entschieden: Die sogenannte „Hitler-Glocke“ in Herxheim darf weiterhin hängen bleiben.
„Verspottung und Verhöhnung der Opfer des Hitlerterrors“ oder doch „Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht“? Die „Hitler-Glocke“ in Herxheim war nicht nur Gegenstand hitziger Diskussionen. Sondern auch zentrales Thema vor Gericht.
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