30.01.2019: AfD widerspricht Verfassungsschutz

AfD widerspricht Verfassungsschutz

Saarbrücken. Die AfD-Fraktion im saarländischen Landtag hat Äußerungen aus dem Kreis des eigenen Landesverbandes verteidigt, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für bedenklich hält und als Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Tendenzen in der Partei heranzieht.

Die vom BfV problematisierte Aussage des AfD-Kreisverbandes Merzig, der Islam sei keine Religion, sondern eine kriegerische Weltanschauung, entspreche einer „These in einer hochgradig politischen Diskussion“, erklärte die Fraktion. Keinesfalls könne daraus auf eine Beeinträchtigung der Religionsfreiheit oder eine Verfassungsfeindlichkeit geschlossen werden.

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26.09.2018: OB-Wahl: Markus Walter möchte sich beschweren

OB-Wahl: Markus Walter möchte sich beschweren

Markus Walter (NPD) mag es nicht hinnehmen, dass der städtische Wahlausschuss unter Vorsitz von Oberbürgermeister Bernhard Matheis ihn nicht als Kandidaten für die Pirmasenser Oberbürgermeisterwahl am 28. Oktober zugelassen hat. Gegenüber der RHEINPFALZ kündigt Walter für Oktober eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde an. Klagen werde er aber nicht.

Der Wahlausschuss, der die Vorschläge für die Oberbürgermeisterwahl nach formalen Kriterien prüfte, hatte Walter geschlossen als Kandidaten abgelehnt. Als Begründung hatte Oberbürgermeister und Wahlleiter Matheis „verfassungsfeindliche Ziele“ der NPD genannt, in der Walter mehrere Ämter ausübt. Zugelassene Bewerber für Matheis‘ Nachfolge sind Bürgermeister Markus Zwick (CDU) und Sebastian Tilly (SPD).

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15.09.2018: NPD-Mitglied: Walter als Kandidat abgelehnt

NPD-Mitglied: Walter als Kandidat abgelehnt

NPD-Mitglied Markus Walter wird in Pirmasens nicht als Oberbürgermeisterkandidat zugelassen. Das entschied der Stadtwahlausschuss in seiner gestrigen Sitzung.

Pirmasens. Der Wahlausschuss war sich am Donnerstag einig: Markus Zwick (CDU) und Sebastian Tilly (SPD) wurden von den sieben Mitgliedern (Wahlleiter Bernhard Matheis und sechs Beisitzer) ebenso einstimmig als Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl am 28. Oktober zugelassen, wie NPD-Mitglied Markus Walter abgelehnt wurde.

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30.07.2018: Urteil: Wer für die NPD kandidiert, muss seinen Waffenschein abgeben

Urteil: Wer für die NPD kandidiert, muss seinen Waffenschein abgeben

Gießen. Keine Waffen für die Feinde der Rechtsordnung. Getreu dieser Devise haben schon Mitglieder der Rocker-Gruppen „Bandidos“ und „Gremium“ auf ihre Waffenscheine verzichten müssen. Jetzt trifft es einen Kandidaten der NPD bei einer Kommunalwahl.

Die Kandidatur für die NPD bei einer Wahl gilt als Unterstützung der verfassungsfeindlichen Ziele dieser Partei. Sie begründet damit die Unzuverlässigkeit des Kandidaten gemäß Waffenrecht. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit dieser Begründung in einem Eilverfahren eine entsprechende Entscheidung des Landrates des Wetteraukreises bestätigt. Der Landrat hatte einem NPD-Kandidaten im Kommunalwahlkampf mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten, kleiner Waffenschein, Waffenhandelserlaubnis und sprengstoffrechtliche Erlaubnis) wegen Unzuverlässigkeit entzogen.

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18.04.2018: AfD-Abgeordneter will Mitglied rechter Gruppe bleiben

AfD-Abgeordneter will Mitglied rechter Gruppe bleiben

Der rheinland-pfälzische AfD-Landtagsabgeordnete Jens Ahnemüller hat eine Facebook-Gruppe mit rechtsextremen Inhalten verlassen. Doch in einer zweiten, ähnlich umstrittenen Gruppe will er bleiben.

Der Parlamentarierer aus Konz will weiter der geschlossenen Gruppe „Die Patrioten“ angehören. Dort wurden nach SWR-Recherche Inhalte gepostet, die nach Ansicht von Juristen zum Teil als verfassungsfeindlich einzustufen sind. So wurden etwa Bilder mit Hakenkreuzen veröffentlicht. Das kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.

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