Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig
Zweibrücken. Handelte Bürgermeister Christian Gauf (CDU) korrekt, als er in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte, er dürfe das Thema „Stellungnahme der Verwaltung zur Auflösung der Demonstration Gemeinsam gegen Rechts“ auf keine Rats-Tagesordnung setzen? Zu dieser Frage vertreten die für die Kommunalaufsicht zuständige ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und die Kommunalabteilung des Mainzer Innenministeriums unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Die ADD hatte vorige Woche auf Merkur-Anfrage erklärt (und heute bekräftigt), selbstverständlich hätten Stadträte das Recht, „sich über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auszutauschen“ – sie dürften über eine Versammlungs-Auflösung laut Gemeindeordnung (GemO) nur keine Beschlüsse fassen, weil das Ordnungsamt hier nicht in kommunaler Selbstverwaltung handelt, sondern in „Auftragsgelegenheit“ für das Land. Die ADD verweist auch darauf, dass laut § 32 GemO der Stadtrat zwar nur über Selbstverwaltungangelegenheiten „beschließt“, doch diese Formulierung schließe Debatten nicht aus.
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