06.07.2019: Landau: Hunderte Teilnehmer bei Demo

Landau: Hunderte Teilnehmer bei Demo

Bei einer Demo am Samstag in Landau haben viele Menschen teilgenommen. Nach Angaben der Polizei waren vom „Frauenbündnis Kandel“ etwa 100 Personen beteiligt. Bei der Gegendemo des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus Südpfalz“ seien in der Spitze etwa 800 Menschen vor Ort gewesen. „Es ist sehr gut besucht“, sagte der Polizeisprecher.
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21.11.2018: Kandel: 178 Strafanzeigen gegen Demonstranten

Kandel: 178 Strafanzeigen gegen Demonstranten

Im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Kandel, zu denen es nach dem gewaltsamen Tod der 15-jährigen Schülerin Mia kam, gab es in diesem Jahr 178 Strafanzeigen gegen Teilnehmer. Insgesamt waren es an 17 Tagen 39 Kundgebungen mit rund 13.700 Demonstranten. Diese Zahlen nannte der Mainzer Innenstaatssekretär Günter Kern (SPD) in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Martin Brandl.

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01.05.2018: Innenminister: Demo-Auflösung in Zweibrücken war rechtswidrig

Innenminister: Demo-Auflösung in Zweibrücken war rechtswidrig

Es war rechtswidrig vom Zweibrücker Ordnungsamt, die Versammlung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März aufzulösen. Zu diesem Schluss kommt der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz. Er antwortet damit dem Mainzer Linke-Mitglied Marlon Demel auf dessen Eingabe zu dem Vorfall in Zweibrücken. Die Stadtverwaltung hat in der Zwischenzeit eingeräumt, mit der Auflösung der Demo einen Fehler begangen zu haben. Laut Lewentz gab es am 14. März keine Anhaltspunkte dafür, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet gewesen wären, wäre die Demo gegen Rechts nicht aufgelöst worden. Wie berichtet, hielten am 14. März Rechtsextremisten auf dem Alexanderplatz eine Kundgebung ab. Die Gegendemo am Hallplatz verließ etwa ein Drittel der Teilnehmer vor dem offiziellen Ende. Das Ordnungsamt löste daraufhin die Versammlung gegen Rechts auf. |sig

27.04.2018: Kandel: Demonstrationen sind kaum zu verbieten

Kandel: Demonstrationen sind kaum zu verbieten

„Wir sehen die Problemlage der Menschen in Kandel und wollen ihnen helfen, damit auch ihre Grundrechte gewahrt werden“, sagt Landrat Fritz Brechtel (CDU). „Die Stadt Kandel mit ihren engen Gassen kann die Demonstrationen kaum mehr ertragen. Die Menschen in Kandel haben aus Angst vor den Demonstranten schon Veranstaltungen abgesagt. Handel und Gewerbe ist betroffen. Soweit dies rechtlich möglich ist, sollten Versammlungen in der Innenstadt verhindert werden – was allerdings äußerst schwierig sein dürfte“, erklärte Brechtel auf Anfrage.

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18.04.2018: Kandel: 20 Ermittlungsverfahren nach Demo-Gewalt

Kandel: 20 Ermittlungsverfahren nach Demo-Gewalt

Nach Übergriffen auf Polizeibeamte am Rande von Demonstrationen in Kandel haben die Behörden bislang 20 Ermittlungsverfahren gegen 14 Personen eingeleitet. Da noch nicht das gesamte Videomaterial der Polizei ausgewertet sei, sei mit weiteren Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu rechnen, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags in Mainz.

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30.03.2018: Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar

Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar

Zweibrücken. Es gab keine Hinweise auf eine konkrete Sicherheitsgefahr. Bürgermeister macht Ordnungsamts-Mitarbeitern aber ausdrücklich keine Vorwürfe. Die umfangreiche Erklärung enthält keine Worte des Bedauerns über den Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Das Ordnungsamt hat mit der Auflösung der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März auf dem Zweibrücker Hallplatz gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Diese Bilanz liegt nach Lektüre der umfassenden Stellungnahme der Stadtverwaltung nahe, die Bürgermeister Christian Gauf (CDU) am Donnerstagnachmittag den Mitgliedern des Stadtrats und der Presse geschickt hat.

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28.03.2018: Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Zweibrücken. Handelte Bürgermeister Christian Gauf (CDU) korrekt, als er in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte, er dürfe das Thema „Stellungnahme der Verwaltung zur Auflösung der Demonstration Gemeinsam gegen Rechts“ auf keine Rats-Tagesordnung setzen? Zu dieser Frage vertreten die für die Kommunalaufsicht zuständige ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und die Kommunalabteilung des Mainzer Innenministeriums unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Die ADD hatte vorige Woche auf Merkur-Anfrage erklärt (und heute bekräftigt), selbstverständlich hätten Stadträte das Recht, „sich über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auszutauschen“ – sie dürften über eine Versammlungs-Auflösung laut Gemeindeordnung (GemO) nur keine Beschlüsse fassen, weil das Ordnungsamt hier nicht in kommunaler Selbstverwaltung handelt, sondern in „Auftragsgelegenheit“ für das Land. Die ADD verweist auch darauf, dass laut § 32 GemO der Stadtrat zwar nur über Selbstverwaltungangelegenheiten „beschließt“, doch diese Formulierung schließe Debatten nicht aus.

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23.03.2018: „Buntes Zweibrücken“ sauer auf Gensch

„Buntes Zweibrücken“ sauer auf Gensch

Zweibrücken. Kritik: Der CDU-Fraktionschef war nicht vor Ort, seine Kritik an friedlichen Demonstranten sei eine „Frechheit“.

Mit scharfer Kritik hat sich Ingrid Satory, Sprecherin des „Bündnis Buntes Zweibrücken“, in die Diskussion um die aufgelöste Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März eingeschaltet: „Dass sich die Teilnehmer für ein demokratisches Land einsetzen, geht dabei völlig unter.“ Vor allem die Äußerungen des CDU-Ratsfraktionschefs Christoph Gensch bezeichnet Satory als „Frechheit“. Dieser rede über einen Vorfall, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein. Auch sonst sei kein CDU-Vertreter auf dem Hallplatz gewesen. Der Fragenkatalog der Christdemokraten widerspreche dem, was sich tatsächlich abgespielt habe. Die CDU hatte nicht nur die Auflösung durch das Ordnungsamt verteidigt, sondern auch die Teilnahme Linksradikaler an der Versammlung kritisch in den Fokus genommen. Die Versammlung sei „äußerst friedlich“ verlaufen, betont dazu Satory. Alle Teilnehmer hätten sich anständig benommen. Keiner sei vermummt gewesen. Es seien „gehaltvolle Reden“ vorgetragen worden. Die Auflösung sei völlig überraschend gekommen.

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20.03.2018: Verfassungsrechtler rügt Demo-Auflösung

Verfassungsrechtler rügt Demo-Auflösung

Zweibrücken. Der Speyrer Jura-Professor Joachim Wieland ist der Meinung, dass die Kritik der Veranstalter am Ordnungsamt berechtigt ist.

(nob/lf/ek) Nach Auffassung des Speyerer Verfassungsrechtlers Professor Joachim Wieland sehen sich die Veranstalter der am vergangenen Mittwoch auf dem Hallplatz aufgelösten Kundgebung gegen Rechts (wir berichteten mehrfach) zu Recht in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

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18.03.2018: CDU-Fraktion verteidigt Demo-Abbruch

CDU-Fraktion verteidigt Demo-Abbruch

Zweibrücken. Gensch hält Kritik am Ordnungsamt für „nicht gerechtfertigt“, hat aber noch 15 Fragen. Linke: „Grundrechte behindert“.

Veranstalter und Teilnehmer haben in den vergangenen Tagen die Auflösung ihrer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts“ durch das Ordnungsamt am 14. März auf dem Zweibrücker Hallplatz heftig kritisiert. „Aufgrund von Gesprächen mit Teilnehmern und Beobachtern der Demonstrationen halten wir diese Kritik für nicht gerechtfertigt“, teilte dazu gestern CDU-Ratsfraktionschef Christoph Gensch der Presse mit. Allerdings sieht Gensch anlässlich dieser Demonstration noch 15 offene Fragen.

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