04.11.2019: Landau: Dekan bezeichnet Läuten der Glocken während Demo als „Akt der Zivilcourage“

Landau: Dekan bezeichnet Läuten der Glocken während Demo als „Akt der Zivilcourage“

Der Dekan der protestantischen Landauer Stiftskirchengemeinde Volker Janke hat das knapp fünfzehnminütige Glockenläuten während einer Kundgebung des rechtsextremen Frauenbündnis Kandel am Samstag als einen „Akt der Zivilcourage“ bezeichnet. Dafür angezeigt zu werden, sei eher eine „Ehrensache“, sagt er gegenüber der RHEINPFALZ. Es sei „ein Hassprediger“ unterwegs, der gegen die Werte des Christentums und der Kirche Position beziehe – gegen Nächstenliebe und Menschlichkeit.

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09.10.2018: Kandel: Auflagen bei Demos laut Verwaltungsgericht rechtens

Kandel: Auflagen bei Demos laut Verwaltungsgericht rechtens

Die vom Landkreis Germersheim gegenüber einem Veranstalter einer Demonstration am Samstag in Kandel angeordneten Auflagen sind rechtens. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt vom 5. Oktober hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Widerspruch gegen die Auflagen hatte die Gruppe „Kein Platz für Rechte Hetze“ eingelegt, deren Versammlung um 12 Uhr am Bahnhofsvorplatz in Kandel beginnen und gegen 16 Uhr mit einer Abschlusskundgebung in der Rheinstraße enden sollte.

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16.08.2018: Saar-Innenministerium: Polizei filmte Demonstranten zurecht

Saar-Innenministerium: Polizei filmte Demonstranten zurecht

Saarbrücken. Überwachungskameras sind auf Teilnehmer eines unangemeldeten Protestmarsches durch die Saarbrücker City gerichtet. Wegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat sich der Innenausschuss des saarländischen Landtages damit auf Antrag der Fraktion Die Linke befasst.

Durfte die Polizei nach einer angemeldeten Mahnwache vor der Europagalerie die Teilnehmer einer Demonstration filmen? Das wollte die Landtagsfraktion der Partei Die Linke geklärt wissen und ließ deshalb das Thema auf die Tagesordnung des am Donnerstag (16. August) tagenden Innenausschusses setzen.

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25.07.2018: Demonstrant will die Saar-Polizei verklagen

Demonstrant will die Saar-Polizei verklagen

Saarbrücken. Die Saarbrücker Demonstration zur Seenotrettung im Mittelmeer könnte für die Polizei ein juristisches Nachspiel haben. So plant ein Teilnehmer Klage beim Saarlouiser Verwaltungsgericht einzureichen. Sven Sonnhalter will erreichen, dass die Filmaufnahmen, die die Polizei von den Teilnehmern des friedlichen Protestmarsches machte, gelöscht werden. Der Beschwerdeführer beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009, wonach nur dann gefilmt werden dürfe, wenn „die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind. Dies war bei der Demonstration zu keinem Zeitpunkt der Fall“, teilte er im Internet mit. Dort startete Sonnhalter eine Spendenaktion, um Geld für die auf 1000 Euro geschätzten Gerichtskosten zusammenzubekommen. In den ersten Stunden wurde die Seite zig 1000 Mal aufgerufen. Erste Spenden liefen ein. Prominente Unterstützer: die Saar-Linke.

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25.07.2018: Polizei droht Klage vor Verwaltungsgericht

Polizei droht Klage vor Verwaltungsgericht

Saarbrücken. Nach Demo gegen Flüchtlingssterben im Mittelmeer geht Teilnehmer juristisch gegen Bildaufnahmen vor.

Von Polizeiwillkür spricht Sven Sonnhalter und kritisiert den Einsatz von Kameras während der Demonstration vergangenen Donnerstag durch die Saarbrücker Innenstadt. Die Teilnehmer wandten sich mit ihrem Protestmarsch gegen den aus ihrer Sicht unsäglichen Umgang mit Seenotrettern, die Flüchtlinge im Mittelmeer vorm Ertrinken bewahren.

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24.07.2018: Festnahme bei Demonstration wird Fall für die Staatsschützer

Festnahme bei Demonstration wird Fall für die Staatsschützer

Die Polizei nahm nach der Spontandemo einen Mann (Mitte) fest. Ihm werfen sie vor, für den ungenehmigten Marsch verantwortlich zu sein. Foto: Kai Schwerdt

Saarbrücken. Ermittler gehen nach wie vor von illegalem Protestmarsch durch die Saarbrücker Innenstadt aus. Gleichzeitig werden neue Vorwürfe gegen Beamte laut.

Der Polizeieinsatz während einer Demo durch die Stadt am Donnerstag vergangener Woche gegen das Flüchtlingssterben im Mittelmeer sorgt nach wie vor für heftige Diskussionen. So gab es am Dienstag in einschlägigen Foren des Internets weitere Kritik am Vorgehen der Beamten. In einem Beitrag heißt es zur Art und Weise, wie die Ermittler aufgetreten sein sollen: „Dieses Verhalten entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, und das Eingreifen der Beamten steht in keinem Verhältnis zu den Vorwürfen.“ Bereits zuvor hatten Teilnehmer beklagt, sie seien rechtswidrig gefilmt worden.

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24.07.2018: Polizeieinsatz sorgt weiter für Ärger

Polizeieinsatz sorgt weiter für Ärger

Saarbrücken. Saarbrücker Demo gegen Flüchtlingssterben im Mittelmeer: Staatsschutz ermittelt.

Die Fahnder bleiben trotz massiver Kritik dabei: Beim Protestmarsch am vergangenen Donnerstag durch die Landeshauptstadt handelt es sich um eine illegale Aktion. Der Staatsschutz beim Landespolizeipräsidium werde nun eingeschaltet, teilte Polizeisprecher Stephan Laßotta am Dienstag auf Anfrage mit. Demnach wird einem jungen Mann vorgeworfen, die Demonstration geplant, aber nicht bei Behörden, wie gesetzlich vorgeschrieben, angemeldet zu haben. Darum handle es sich dabei nicht um eine erlaubte Spontan-, sondern um eine verbotene Versammlung.

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23.07.2018: Nach Demo durch City Ärger wegen Festnahme

Nach Demo durch City Ärger wegen Festnahme

Die Polizei hat am Ende der spontanen Demo einen Mann (Bildmitte) festgenommen. Ihm werfen sie vor, für den ungenehmigten Marsch durch die Saarbrücker Innenstadt verantwortlich zu sein. Foto: Kai Schwerdt

Saarbrücken. Teilnehmer eines Protestmarsches in Saarbrücken werfen der Polizei Unverhältnismäßigkeit vor. Die Ermittler verteidigen ihr Vorgehen.

Mit einer Demonstration seine Meinung kundtun, ist demokratisches Grundrecht. Allerdings sind auch bei einem Protest Gesetze einzuhalten. Ob während einer aktuellen Versammlung in der Landeshauptstadt gegen sie verstoßen wurde, da sind sich Kundgebungsteilnehmer und Polizei uneins. Kritiker sehen den Einsatz der Ermittler, der seinen Höhepunkt in einer vorläufigen Festnahme fand, als überzogen an. Einige fühlen sich dadurch sogar in ihren Grundrechten verletzt.

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19.07.2018: Nach Mahnwache für ertrunkene Flüchtlinge: Demonstranten ziehen spontan zum St. Johanner Markt

Nach Mahnwache für ertrunkene Flüchtlinge: Demonstranten ziehen spontan zum St. Johanner Markt

Saarbrücken. Polizei begleitet nicht genehmigten Protestzug durch die Innenstadt und nimmt mutmaßlichen Organisator fest.

Nach dem friedlichen Protest von mehreren 100 Teilnehmern einer Mahnwache für Flüchtlinge, die im Mittelmeer ertrunken sind, hat sich überraschend ein Demonstrationszug durch die Saarbrücker Innenstadt in Bewegung gesetzt. Wie am Donnerstagabend (19. Juli 2018) ein St. Johanner Polizeisprecher meldet, machten sich gegen 18.40 Uhr nach Abschluss der vor der Europagalerie genehmigten Veranstaltung an die 120 Menschen aus der Gruppe auf den nicht angemeldeten Marsch durch die Bahnhofstraße in Richtung St. Johanner Markt. An mehreren Stellen stoppten sie für Redebeiträge. Dabei geißelten sie wie zuvor auf dem Galerieplatz Politiker wegen deren Umgangs mit den Flüchtlingen. Sie gaben den europäischen Regierungen Schuld daran, dass Menschen im Mittelmeer sterben. Auch vor der CDU-Zentrale in der Paul-Marien-Straße stoppten die Teilnehmer. Weiter zogen sie durch die Mainzer Straße zum Landwehrplatz, wo sich der Protestzug ohne Zwischenfälle gegen 20 Uhr auflöste.

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