Laleh Hadjimohamadvali

Laleh Hadjimohamadvali alias Laleh Walie (1972) kommt in Teheran, Iran zur Welt. Im Alter von 14 Jahren flieht sie mit ihrer Mutter vor ihrem gewalttätigen Vater nach Deutschland. Die Saarbrückerin bezeichnet ihn als „verbitterten fanatischen Moslem“, der einen Hinrichtungsbefehl gegen seine Frau in Auftrag gegeben haben soll, weil sie keine Muslimin ist. ((Rebecca Baden, »Gegen diese AfD-Politikerin wird wegen Volksverhetzung ermittelt«, vice.com, Vice (Magazin), 10.08.2017 11:48))

Hadjimohamadvali wird am 26. Mai 2016 als Kandidatin der AfD Saar für die Landtagswahl 2017 auf die Liste des Wahlkreises Saarbrücken aufgestellt. ((Rolf Müller, »AfD stellt erste Wahlkreisliste auf!«, afdsaarland.de, AfD Landesverband Saarland, 26.05.2016)) Im selben Jahr tritt sie für die AfD auf der saarländischen Landesliste auf Listenplatz 3 zur Bundestagswahl an. ((Daniel Kirch, »Volksverhetzung? Staatsanwalt ermittelt gegen AfD-Politikerin«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 08.08.2017 20:40))

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20.12.2018: Hessische Polizei-Affäre: Durchsuchung in Ludwigshafen

Hessische Polizei-Affäre: Durchsuchung in Ludwigshafen

In der Affäre um mögliche rechtsextreme Netzwerke in der hessischen Polizei hat am Donnerstag der Pressesprecher des hessischen Innenministeriums, Michael Schaich, bestätigt, dass in diesem Zusammenhang am 12. Dezember die Wohnung eines verdächtigen hessischen Polizisten in Ludwigshafen durchsucht wurde. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Rheinpfalz (Ludwigshafen) wollte die Durchsuchung „weder bestätigen noch dementieren“. Er wies jedoch darauf hin, dass Beamte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz von den Vorwürfen nicht betroffen seien.

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20.12.2018: AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt

AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Amtsgericht Saarbrücken hat eine AfD-Politikerin unter anderem wegen Volksverhetzung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtete, verhängte das Gericht gegen die 46-Jährige eine Geldstrafe von 1.800 Euro.

Die Deutsch-Iranerin Laleh Hadjimohamadvali prangerte den radikalen Islamismus an und überschritt dabei nach Ansicht des Richters eine Grenze. Hadjimohamadvali hatte unter anderem ein Foto eines Mädchens auf Facebook veröffentlicht, das nach ihrer Aussage von einem Mann in orientalischer Tracht missbraucht wird. Es war bereits das zweite Mal, dass die AfD-Politikerin sich vor Gericht für ihre Facebook-Postings verantworten musste. Hadjmohamadvali hatte im vergangenen Jahr für den Bundestag kandidiert.

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19.12.2018: Warum eine AfD-Frau 1800 Euro Strafe zahlen muss

Warum eine AfD-Frau 1800 Euro Strafe zahlen muss

Saarbrücken. Die Saarbrückerin wollte den Islamismus anprangern und überschritt dabei Grenzen. Der Richter ließ am Ende Milde walten.

Die Aussage, der Islam sei „schlimmer als die Pest“, ließ die Staatsanwaltschaft ihr Anfang 2018 noch durchgehen. Doch mit zwei Veröffentlichungen bei Facebook hat die Saarbrückerin Laleh Hadjimohamadvali, die 2017 für die AfD in den Landtag und den Bundestag wollte, den Bogen überspannt. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte sie gestern wegen Gewaltdarstellung, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze à 20 Euro).

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25.11.2018: Verfassungsschutz gegen Beobachtung der Saar-AfD

Verfassungsschutz gegen Beobachtung der Saar-AfD

Der saarländische Verfassungsschutz sieht derzeit keinen Anlass für eine Beobachtung der AfD. Es lägen keine Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor, hieß es aus dem Innenministerium. In der Vergangenheit hatte der Landesverband der Partei wegen Kontakten zu rechtsextremen Gruppen bundesweit von sich reden gemacht.

Die Frage, ob die Alternative für Deutschland ein Fall für den Verfassungsschutz ist, wird seit langer Zeit kontrovers diskutiert – und bislang abschlägig beantwortet. Nach einer Demonstration in Chemnitz, bei der AfD-Vertreter – unter ihnen auch der Landeschef der Saar-AfD, Josef Dörr – neben dem wegen Volksverhetzung verurteilten Pegida-Gründer Lutz Bachmann in vorderster Reihe mitmarschierten, war der Ruf nach einer Beobachtung erneut laut geworden. Derzeit prüft das Bundesamt für Verfassungsschutz, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu wird Material ausgewertet, das die Bundesländer zusammengestellt haben. Laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit ist das Saarland neben Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, das keine aktuellen Unterlagen eingereicht hat.

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14.08.2018: Mehr Straftaten gegen Flüchtlinge

Mehr Straftaten gegen Flüchtlinge

Die Zahl der Straftaten gegen Flüchtlinge in Baden-Württemberg hat sich 2018 erhöht: In der ersten Hälfte dieses Jahres waren es acht mehr als im Vorjahreszeitraum.

97 Straftaten gegen Flüchtlinge hat das Innenministerium in Baden-Württemberg in der ersten Hälfte des Jahres gezählt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 89. Damit hat sich die Zahl der Straftaten um acht erhöht, und das gegen den Bundestrend. Laut Ministerium gingen fast alle Straftaten auf das Konto von Rechtsextremen.

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22.07.2018: Die meisten rechtsmotivierten Straftaten gibt es im Raum Ludwigshafen

Die meisten rechtsmotivierten Straftaten gibt es im Raum Ludwigshafen

Ludwigshafen/Zweibrücken. Es gab im vergangenen Jahr weniger Gewaltdelikte potenziell rechter Täter in Rheinland-Pfalz. Andere Straftaten nahmen aber zu. Die regionalen Spitzenreiter finden sich in der Pfalz und im Raum Koblenz.

Die meisten fremdenfeindlichen rechten Straftaten in Rheinland-Pfalz hat die Polizei im vergangenen Jahr im Raum Ludwigshafen gezählt. Im Rhein-Pfalz-Kreis rund um die zweitgrößte Stadt des Landes kamen 36 Delikte zusammen, in Ludwigshafen waren es 35 Delikte. Das geht aus der Antwort des Innenministerium Rheinland-Pfalz auf eine Anfrage aus der Grünen-Landtagsfraktion hervor. 35 Fälle zählten die Beamten auch im Kreis Mayen-Koblenz. Die wenigsten politisch motivierten Straftaten von Rechts gab es 2017 in Worms mit drei Fällen, gefolgt von Neustadt an der Weinstraße mit fünf und Zweibrücken und dem Kreis Cochem-Zell mit sieben Fällen.

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16.07.2018: Linken-Politiker soll 500 Euro Geldauflage zahlen

Linken-Politiker soll 500 Euro Geldauflage zahlen

Der Chef der Saarlouiser Linken, Mekan Kolasinac, soll wegen antisemitischer Äußerungen eine Geldauflage von 500 Euro zahlen. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft auf SR-Anfrage.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist das Ermittlungsverfahren gegen den Linkenpolitiker wegen Volksverhetzung eingestellt worden. Es sei lediglich von „geringer Schuld“ auszugehen, da Kolasinac den entsprechenden Facebook-Post nach kurzer Zeit wieder gelöscht habe. Deshalb reiche der Antrag auf Verhängung einer Geldauflage aus.

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28.05.2018: Babic vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Babic vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Im Berufungsprozess wegen Volksverhetzung ist der NPD-Politiker Safet Babic freigesprochen worden. Das Landgericht sah die Voraussetzung für eine Verurteilung nicht gegeben.

Es gebe keine für eine Verurteilung ausreichende Sicherheit, dass Babic bei einer Kundgebung vor einer Flüchtlingsunterkunft volksverhetzende Äußerungen gemacht habe, teilte das Trierer Landgericht am Montag mit.

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28.05.2018: NPD Politiker freigesprochen

NPD Politiker freigesprochen

In einem Berufungsprozess hat das Trierer Landgericht den NPD-Politiker Safet Babic vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Es ging um einen Vorfall vor der Trierer Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im Februar 2014.

Die Staatsanwaltschaft hatte Babic vorgeworfen, bei einer NPD-Kundgebung die Bewohner der Aufnahmeeinrichtung beschimpft und durch bestimmte Äußerungen beleidigt zu haben. Babic gab zu, die ihm zur Last gelegten Äußerungen auch gemacht zu haben. Allerdings habe er nicht die Asylsuchenden gemeint, sondern die Gegendemonstranten. Dieser Aussage folgte das Gericht. Letztlich könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass der Angeklagte volksverhetzende Äußerungen gemacht habe, hieß es in der Urteilsbegründung. In erster Instanz hatte das Amtsgericht den Angeklagten noch zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt.