Safet Babic (1981) ist Vorsitzendes des NPD Kreisverband Trier und stellvertretender Vorsitzender im NPD Landesverband Rheinland-Pfalz. Bundesweit für Aufmerksamkeit sorgt im Jahr 2015 Babics Video-Aufruf zu einem NPD-Fackelmarsch in Trier in dem er die der Parole „Buntes Trier, nicht mit mir, 444“ ((»NPD Trier zum Fackellauf am 1.8.2015 in Trier gegen die Asylanten«, youtube.com, NPD KReisverband Trier, 01.08.2015)) propagiert. Das Video wird in der Folge u.a. von Jan Böhmermann ((»Sei dabei! 222! | #witzefreivorbei Neo Magazin Royale mit Jan Böhmermann – ZDFneo«, youtube.com, Neo Magazin Royale, 13.08.2015)) und Oliver Kalkofe ((»Doofes Trier | Kalkofes Mattscheibe Rekalked | TELE 5«, youtube.com, Tele 5, 09.10.2015)) persifliert.
Schlagwort: Volksverhetzung
07.05.2018: Trierer NPD-Funktionär setzt auf Risiko
Trierer NPD-Funktionär setzt auf Risiko

Trier. Der Berufungsprozess gegen den Rechtsextremen Safet Babic hätte schon gestern zu Ende sein können. Dass er weitergeht, ist für den Angeklagten nicht ganz ungefährlich.
Safet Babic weiß sich zu inszenieren. Als der Trierer NPD-Funktionär am Montagmorgen den Saal 54 im Landgericht betritt, trägt der 37-jährige Angeklagte ein rotes Band über dem Mund. BRD-Maulkorb lautet die Aufschrift, die kaum zu entziffern ist. Ein paar Stunden später ist Babic eine geschlagene Stunde am Reden, ehe ihn der Vorsitzende Richter Peter Egnolff das erste Mal höflich unterbricht. „Entschuldigung“, sagt Egnolff, „ich habe da draußen noch zwei Zeugen sitzen.“ Babic wiegelt ab: „Ich bin gerade so im Redefluss.“ Sagt’s und fährt in seiner Urteilsschelte fort.
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07.05.2018: NPD-Politiker Babic stellt Antrag auf Befangenheit
NPD-Politiker Babic stellt Antrag auf Befangenheit

Der NPD-Politiker Safet Babic muss sich in einem Berufungsprozess wegen Volksverhetzung vor dem Trierer Landgericht verantworten. Gleich zu Prozessbeginn hat Babics Anwältin einen Antrag auf Befangenheit gestellt.
Die Formalien waren zu Beginn des Prozesses noch nicht einmal abgehandelt, da kam schon der erste Antrag von der Verteidigung. Eine übliche Strategie von Babic und seiner Verteidigerin. Sie lehnen den Richter und den Schöffen ab, weil sie ihrer Meinung nach parteiisch sind.Dem Richter unterstellen sie SPD-Nähe. Die SPD, so die Argumentation, habe schon häufiger zu Gegendemonstrationen von Kundgebungen des Angeklagten aufgerufen.
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Jeanette Ihme
Die Eppelbornerin Jeanette Simone Ihme (1976) wird auf dem 11. Landesparteitag am 24. Juni 2017 zum Beisitzerin in den Landesvorstand der Saar-AfD gewählt. Ihr Amt lässt sie nach eigenen Angaben aus persönlichen Gründen aktuell ruhen. ((Gabor Filipp, »Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt«, sr.de, Saarländischer Rundfunk, 12.04.2018 13:02)) Grund hierfür dürfte der Prozess um Ihmes volksverhetzenden Facebook-Post sein.
12.04.2018: Volksverhetzung: Urteil gegen AfD-Frau bestätigt
Volksverhetzung: Urteil gegen AfD-Frau bestätigt
Saarbrücken. Jeanette Ihme, Mitglied im AfD-Landesvorstand, muss eine Geldstrafe von 2250 Euro wegen Volksverhetzung zahlen. Das Landgericht hat gestern die Berufungen der Staatsanwaltschaft sowie von Ihmes Anwalt verworfen und somit das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom November 2017 bestätigt (Az 3 Cs 29 Js 247/17). Ihme war wegen eines fremdenfeindlichen Kommentars auf Facebook zu 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt worden. Die Eppelbornerin hatte im August 2017 auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“
12.04.2018: Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt
Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt
Im Berufungsverfahren um Volksverhetzung gegen die AfD Saarsaarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme hat das Landgericht das Urteil bestätigt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren nach dem Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom November in Berufung gegangen. Ihme hatte im August vergangenen Jahres auf Facebook einen Beitrag des Magazins Focus über Flüchtlinge kommentiert.
In dem Kommentar hatte Ihme wörtlich geschrieben: „Am besten alle samt Inhalt versenken.“ Und, so Ihme weiter: „Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“
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11.04.2018: Junge verteidigt sich und greift an
Junge verteidigt sich und greift an
AfD-Landeschef Uwe Junge war zeitweise Mitglied in einer Facebook-Gruppe, in der rechtsextreme Inhalte geteilt wurden. Davon will er bis zu einem SWR-Bericht nichts gemerkt haben. Und greift die anderen Parteien an.
Nach SWR-Recherchen waren die AfD-Landtagsabgeordneten Uwe Junge und Jens Ahnemüller Mitglieder von Facebook-Gruppen, in denen rechtsextreme Inhalte gepostet wurden.
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11.04.2018: AfD-Politiker in Facebook-Gruppen mit rechtsextremem Inhalt
AfD-Politiker in Facebook-Gruppen mit rechtsextremem Inhalt
Gewaltfantasien gegen Politiker, Hakenkreuze und Volksverhetzung: In einigen geschlossenen Facebook-Gruppen tut sich eine rechtsextreme Parallelwelt auf. Wie eine SWR-Recherche nun zeigt, waren bis gestern Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion in solchen Gruppen.
Sie heißen „Unser Deutschland patriotisch & frei“ oder einfach „Die Patrioten“. Geschlossene Facebook-Gruppen, in die Nutzer nur auf Einladung hineinkommen – oder nachdem ein Administrator sein Einverständnis gegeben hat.
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14.03.2018: Trier nimmt Marx-Statue an
Trier nimmt Marx-Statue an
Der Trierer Stadtrat hat sich dafür ausgesprochen, das Geschenk einer riesigen Karl-Marx-Statue anzunehmen – jedoch mit einer Einschränkung. China will Trier die Statue zum 200. Geburtstag des Philosophen schenken.
Nach dem Willen des Stadtrats soll über die Größe und Standort der Statue zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Ein entsprechender Änderungsantrag der CDU-Fraktion hatte am Montagabend im Trierer Stadtrat Erfolg. 42 Mitglieder stimmten dafür, das Geschenk der Volksrepublik anzunehmen, sieben waren dagegen, vier enthielten sich.
28.02.2018: AfD-Politikerin wird nicht angeklagt
Quellenangabe: Daniel Kirch, »AfD-Politikerin wird nicht angeklagt«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 28.02.2018 17:23
AfD-Politikerin wird nicht angeklagt
Saarbrücken. Staatsanwalt: Die Aussage, der Islam sei „schlimmer als die Pest“, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Saarbrücker AfD-Mitglied Laleh Hadjimohamadvali darf ungestraft behaupten, dass der Islam „schlimmer als die Pest“ sei. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen die frühere Bundestagskandidatin wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beschimpfung von Religionsgesellschaften ein.
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