28.02.2018: Ermittlungen gegen AfD-Politikerin eingestellt

Ermittlungen gegen AfD-Politikerin eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die AfD-Bundestagskandidatin Laleh Hadjimohamadvali eingestellt. Wie die Behörde dem SR mitteilt, hat sich der Anfangsverdacht der Volksverhetzung nicht bestätigt.

Hadjimohamadvali hatte auf dem AfD Landesparteitag im vergangenen Jahr erklärt, der Islam sei schlimmer als die Pest. Diese Äußerung ist laut Staatsanwaltschaft noch vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Die AfD-Politikerin habe sich damit nicht gegen eine religiöse Gruppe sondern eine Religion gerichtet.

Hadjimohamadvali stammt aus dem Iran. Sie hatte im vergangenen Jahr für den Bundestag auf Platz drei der Landesliste der AfD Saar kandidiert.

12.02.2018: Motivwagen stellt vermutlich keine Straftat dar

Motivwagen stellt vermutlich keine Straftat dar

Sulzbach. Der Motivwagen mit der Aufschrift „Die Wanne ist voll“, der am Sonntag auf dem Dudweiler Umzug zu sehen war, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine strafrechtlichen Folgen für den verantwortlichen Verein haben. Das sagte die Polizei der SZ. Gestern war weder beim Landespolizeipräsidium noch bei der Staatsanwaltschaft zu erfahren, ob der Staatsschutz den Sachverhalt schon abschließend geklärt hat. Laut Medienberichten soll der Verein „Geisekippcher Buwe unn Määde“ den Wagen gebaut haben. Ein Sprecher wies demnach den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zurück.

 

11.02.2018: Motivwagen „Die Wanne ist voll“ – Staatsschutz ermittelt

Motivwagen „Die Wanne ist voll“ – Staatsschutz ermittelt

Sulzbach. Die Polizei ermittelt gegen den Betreiber eines Motivwagens beim gestrigen Dudweiler Fastnachtsumzug. Ein Bild des Wagens, das auf Facebook kursiert, zeigt einen Badezuber, aus dem bärtige Puppen mit Turbanen ragen. Auf dem Zuber steht: „Die Wanne ist voll“ – eine Umwandlung des Ausspruchs „Das Boot ist voll“, den Gegnern des Flüchtlingszuzugs verwenden. Da das Motiv den Verdacht der Fremdenfeindlichkeit erfülle, sei auch der Staatsschutz der Polizei eingeschaltet worden. „Wir nehmen die Sache sehr ernst“, sagte ein Polizeisprecher der SZ. Ob und wenn ja welcher Straftatbestand vorliege, müssten die laufenden Ermittlungen zeigen.

04.12.2017: Babic-Verfahren aufgehoben

Babic-Verfahren aufgehoben

Trier. Der Volksverhetzungsprozess gegen den NPD-Landesvize Safet Babic ist aufgehoben worden. Grund sei die Verhinderung von Babics Verteidigerin, sagte eine Gerichtssprecherin unserer Zeitung. Wann der Prozess gegen den 36-Jährigen neu aufgerollt wird, ist unklar.

Safet Babic soll vor dreieinhalb Jahren bei einer Kundgebung vor der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende Ausländer beschimpft und verleumdet haben.

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29.11.2017: Gericht spricht AfD-Politikerin schuldig

Gericht spricht AfD-Politikerin schuldig

Das Amtsgericht Ottweiler hat die saarländische AfD-Politikerin Ihme wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie soll nun eine Geldstrafe zahlen. Ihme hatte auf Facebook-Post dazu aufgerufen, Flüchtlingsboote zu versenken.

Die 41-Jährige aus Eppelborn soll eine Geldstrafe von 2250 Euro zahlen. Die Amtsrichterin sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erwiesen: Ihme habe sowohl eine Bevölkerungsgruppe – nämlich Flüchtlinge – verächtlich gemacht als auch zum Hass gegen sie aufgestachelt. Vom Recht auf freie Meinungsäußerung sei der Facebook-Eintrag bei weitem nicht gedeckt gewesen.

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29.11.2017: Saar-AfD-Politikerin Ihme wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Saar-AfD-Politikerin Ihme wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Ottweiler. Das Amtsgericht Ottweiler verurteilt die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Simone Ihme wegen Volksverhetzung.

Die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Simone Ihme muss wegen eines fremdenfeindlichen Facebook-Eintrags eine Geldstrafe von 2250 Euro (90 Tagessätze à 25 Euro) zahlen. Das Amtsgericht Ottweiler verurteilte die 40-Jährige, die Beisitzerin im AfD-Landesvorstand ist, wegen Volksverhetzung. Ihme hatte Anfang August auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt, wie die Primaten.“ Ihme habe durch ihre Äußerung gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert, argumentierte die Richterin. Diese Äußerungen seien nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Sie blieb damit leicht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 110 Tagessätzen à 25 Euro.

Die Angeklagte zeigte sich geständig: „Es tut mir Leid“, sagte Ihme in ihrem Schlusswort. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte an, binnen einer Woche Berufung gegen das Urteil einzulegen.

29.11.2017: Hetze auf Facebook: AfD-Politikerin zu Geldstrafe verurteilt

Hetze auf Facebook: AfD-Politikerin zu Geldstrafe verurteilt

Wegen Volksverhetzung ist die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden.

Ottweiler/Saarbrücken – Das Amtsgericht Ottweiler sah es als erwiesen an, dass die 40-Jährige gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert hatte. Außerdem habe Ihme, die dem Landesvorstand der AfD angehört, mit einem Facebook-Post den Tatbestand des Angriffes auf die Menschenwürde erfüllt.Ihme hatte vor Gericht eingeräumt, dass sie im August auf ihrer Facebook-Seite nach einem Zeitschriftenbericht über NGO-Schiffe zur Rettung von Flüchtlingen geschrieben hatte, diese sollten versenkt werden, da sie „kriminelle Schlepperbanden“ seien und „Kundschaft“ ins Land brächten, die sich benähmen wie „Primaten“. Das letzte Wort nutzte sie vor Gericht, um zu „bekräftigen, dass es mir leid tut“. Bei dem Kommentar habe es sich um eine „Affekthandlung“ gehandelt. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwältin (110 Tagessätze à 25 Euro).

Der Verteidiger kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

08.11.2017: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Linken-Politiker

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Linken-Politiker

Der Saarlouiser Linkenchef Mekan Kolasinac steht im Verdacht der Volksverhetzung. Wie die Staatsanwaltschaft dem SR mitteilt, wurde aufgrund einer Strafanzeige jetzt ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Hintergrund ist ein Facebook-Eintrag.

Im Rahmen der parteiinternen Personaldebatte um Sarah Wagenknecht hatte Kolasinac in einem Facebook-Eintrag den Linken-Bundeschef Bernd Riexinger als „falschen hinterhältigen Juden“ bezeichnet. Diesen Eintrag hatte Kolasinac später zwar gelöscht. Trotzdem, so die Staatsanwaltschaft, sei er über einen gewissen Zeitraum einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gewesen. Kolasinac selbst hatte den Eintrag als „Vertipper“ bezeichnet. Er habe nicht falscher hinterhältiger „Jude“ sondern „Judas“ schreiben wollen.

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07.11.2017: Prozess gegen AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung

Prozess gegen AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung

Ottweiler. Die Eppelborner AfD-Politikerin Jeanette Ihme muss sich am 29. November um 9.30 Uhr vor einer Strafrichterin des Amtsgerichts Ottweiler wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Ihme hatte im August auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“ Wegen dieser menschenverachtenden Aussage sollte Ihme eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen. Doch Ihme, die im AfD-Landesvorstand sitzt, legte offenbar dagegen Widerspruch ein, so dass es nun zum Prozess vor dem Amtsgericht kommt.

18.10.2017: Parteiausschlussverfahren gegen Saarlouiser Linken

Parteiausschlussverfahren gegen Saarlouiser Linken

Der antisemitische Facebook-Post des Saarlouiser Linkenchefs Mekan Kolasinac sorgt parteiintern weiter für Aufregung. Gestern Abend hat der Landesvorstand der Linken die Äußerungen Kolasinacs zu Parteichef Riexinger missbilligt und mehrheitlich ein Parteiausschlussverfahren beschlossen.

In der Auseinandersetzung zwischen der Parteispitze und der Bundestagsfraktion hatte Kolasinac Riexinger als falschen, hinterlistigen Juden bezeichnet. Zwar hatte Kolasinac den Facebookeintrag nach wenigen Minuten offenbar wieder gelöscht und sich dafür auch bei der jüdischen Gemeinde im Saarland entschuldigt. Der Landesvorstand der Saarlinken hat diese Entschuldigung allerdings mehrheitlich nicht angenommen. Antisemitische Äußerungen hätten in der Partei nichts zu suchen, widersprächen zudem eindeutig der Satzung. Mit dem Post habe sich Kolasinac parteischädigend verhalten.

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