07.08.2018: Saarbrücken: Staatsanwalt ermittelt gegen Jacky Süßdorf (NPD)

Saarbrücken: Staatsanwalt ermittelt gegen Jacky Süßdorf (NPD)

Verstößt die Saarbrücker NPD-Funktionärin Jacky Süßdorf mit einem Facebook-Post gegen das Gesetz? Diesen Verdacht prüft jetzt die Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Im Zentrum des Vorermittlungsverfahrens: Eine Bastelanleitung für Hakenkreuze.

Erst kürzlich veröffentlichte Jacky Süßdorf (NPD) auf ihrer Facebook-Seite eine Bastelanleitung für Hakenkreuze. Aktuell ist von dem Beitrag nichts mehr zu sehen – und das wohl nicht grundlos. Denn die Saarbrücker Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen die NPD-Funktionärin.

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07.08.2018: Staatsanwaltschaft prüft Hakenkreuz-Bastelanleitung

Staatsanwaltschaft prüft Hakenkreuz-Bastelanleitung

Der Facebook-Beitrag einer Saarbrücker NPD-Politikerin hat Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ausgelöst. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Mario Krah, bestätigte dem SR, dass eine entsprechende Anzeige eingegangen sei.

Derzeit werde geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. Dabei gehe es um die Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation beziehungsweise um die Verbreitung von Propagandamitteln.

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06.08.2018: Staatsanwalt ermittelt gegen Saarbrücker NPD-Frontfrau

Staatsanwalt ermittelt gegen Saarbrücker NPD-Frontfrau

Saarbrücken. Ein Eintrag im Internet hat die Ermittler auf Jacky Süßdorf aufmerksam werden lassen.

Wegen eines Eintrages im Internet hat die Staatsanwaltschaft ein Vorermittlungsverfahren gegen die Saarbrücker NPD-Funktionärin Jacky Süßdorf eingeleitet. Das teilte Behördensprecher Mario Krah auf Anfrage mit. Grund ist eine Bastelanleitung für Hakenkreuze, die sie auf ihrer Profilseite des sozialen Netzwerkes Facebook gepostet hatte. Wie Krah erklärte, gehe es bei dem Verfahren darum zu klären, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, Symbole verfassungswidriger Organisationen zu verwenden oder zu verbreiten. Sollte sich dies bestätigen, könnte das einen Verstoß gegen Paragraf 86 des Strafgesetzbuches darstellen. Der verbietet unter anderem, „Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“.

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