05.07.2018: Keine Waffenscheine für die Biker des „Gremium“ Motorrad-Clubs

Keine Waffenscheine für die Biker des „Gremium“ Motorrad-Clubs

Mitglieder des Motorrad-Clubs „Gremium MC“ im Jahr 2011 vor einer Sicherheitsschleuse in einem Gerichtsgebäude. Foto: picture alliance / dpa / Ingo Wagner

Koblenz. Die Polizei ordnet den Motorrad-Club „Gremium MC“ der Organisierten Kriminalität zu. Die Justiz sieht das ebenso und will deshalb alle Mitglieder des Clubs von Schusswaffen fernhalten.

Mitglieder der Rockergruppierung „Gremium MC“ sind grundsätzlich waffenrechtlich unzuverlässig. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheines. Sofern ihnen bereits Waffenbesitzerlaubnisse erteilt worden sind, müssen diese aufgehoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in drei Berufungsverfahren entschieden. Die Urteile betreffen verschiedene Ortsgruppen (Chapter) des 1972 in Deutschland gegründeten Motorrad-Clubs.

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