03.04.2018: „Genug schöngeredet!“

„Genug schöngeredet!“

Zweibrücken . Bündnis kritisiert Neonazi-Fackelmarsch am Ort der niedergebrannten Synagoge vorbei. CDU will künftig an Kundgebungen teilnehmen, allerdings nur wenn die Veranstalter sich von Linksextremen abgrenzen.

Fast drei Wochen ist es her, dass die Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ auf dem Hallplatz in Zweibrücken vom Ordnungsamt aufgelöst wurde. Diskussionsbedarf besteht offenbar weiterhin. Und zwar auf allen Seiten.

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30.03.2018: Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar

Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar

Zweibrücken. Es gab keine Hinweise auf eine konkrete Sicherheitsgefahr. Bürgermeister macht Ordnungsamts-Mitarbeitern aber ausdrücklich keine Vorwürfe. Die umfangreiche Erklärung enthält keine Worte des Bedauerns über den Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Das Ordnungsamt hat mit der Auflösung der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März auf dem Zweibrücker Hallplatz gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Diese Bilanz liegt nach Lektüre der umfassenden Stellungnahme der Stadtverwaltung nahe, die Bürgermeister Christian Gauf (CDU) am Donnerstagnachmittag den Mitgliedern des Stadtrats und der Presse geschickt hat.

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28.03.2018: Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Innenministerium: Rats-Debatte über Demo unzulässig

Zweibrücken. Handelte Bürgermeister Christian Gauf (CDU) korrekt, als er in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte, er dürfe das Thema „Stellungnahme der Verwaltung zur Auflösung der Demonstration Gemeinsam gegen Rechts“ auf keine Rats-Tagesordnung setzen? Zu dieser Frage vertreten die für die Kommunalaufsicht zuständige ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und die Kommunalabteilung des Mainzer Innenministeriums unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Die ADD hatte vorige Woche auf Merkur-Anfrage erklärt (und heute bekräftigt), selbstverständlich hätten Stadträte das Recht, „sich über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft auszutauschen“ – sie dürften über eine Versammlungs-Auflösung laut Gemeindeordnung (GemO) nur keine Beschlüsse fassen, weil das Ordnungsamt hier nicht in kommunaler Selbstverwaltung handelt, sondern in „Auftragsgelegenheit“ für das Land. Die ADD verweist auch darauf, dass laut § 32 GemO der Stadtrat zwar nur über Selbstverwaltungangelegenheiten „beschließt“, doch diese Formulierung schließe Debatten nicht aus.

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23.03.2018: „Buntes Zweibrücken“ sauer auf Gensch

„Buntes Zweibrücken“ sauer auf Gensch

Zweibrücken. Kritik: Der CDU-Fraktionschef war nicht vor Ort, seine Kritik an friedlichen Demonstranten sei eine „Frechheit“.

Mit scharfer Kritik hat sich Ingrid Satory, Sprecherin des „Bündnis Buntes Zweibrücken“, in die Diskussion um die aufgelöste Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März eingeschaltet: „Dass sich die Teilnehmer für ein demokratisches Land einsetzen, geht dabei völlig unter.“ Vor allem die Äußerungen des CDU-Ratsfraktionschefs Christoph Gensch bezeichnet Satory als „Frechheit“. Dieser rede über einen Vorfall, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein. Auch sonst sei kein CDU-Vertreter auf dem Hallplatz gewesen. Der Fragenkatalog der Christdemokraten widerspreche dem, was sich tatsächlich abgespielt habe. Die CDU hatte nicht nur die Auflösung durch das Ordnungsamt verteidigt, sondern auch die Teilnahme Linksradikaler an der Versammlung kritisch in den Fokus genommen. Die Versammlung sei „äußerst friedlich“ verlaufen, betont dazu Satory. Alle Teilnehmer hätten sich anständig benommen. Keiner sei vermummt gewesen. Es seien „gehaltvolle Reden“ vorgetragen worden. Die Auflösung sei völlig überraschend gekommen.

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20.03.2018: Verfassungsrechtler rügt Demo-Auflösung

Verfassungsrechtler rügt Demo-Auflösung

Zweibrücken. Der Speyrer Jura-Professor Joachim Wieland ist der Meinung, dass die Kritik der Veranstalter am Ordnungsamt berechtigt ist.

(nob/lf/ek) Nach Auffassung des Speyerer Verfassungsrechtlers Professor Joachim Wieland sehen sich die Veranstalter der am vergangenen Mittwoch auf dem Hallplatz aufgelösten Kundgebung gegen Rechts (wir berichteten mehrfach) zu Recht in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

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18.03.2018: CDU-Fraktion verteidigt Demo-Abbruch

CDU-Fraktion verteidigt Demo-Abbruch

Zweibrücken. Gensch hält Kritik am Ordnungsamt für „nicht gerechtfertigt“, hat aber noch 15 Fragen. Linke: „Grundrechte behindert“.

Veranstalter und Teilnehmer haben in den vergangenen Tagen die Auflösung ihrer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts“ durch das Ordnungsamt am 14. März auf dem Zweibrücker Hallplatz heftig kritisiert. „Aufgrund von Gesprächen mit Teilnehmern und Beobachtern der Demonstrationen halten wir diese Kritik für nicht gerechtfertigt“, teilte dazu gestern CDU-Ratsfraktionschef Christoph Gensch der Presse mit. Allerdings sieht Gensch anlässlich dieser Demonstration noch 15 offene Fragen.

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28.06.2016: Nationaler Widerstand erlahmt

Nationaler Widerstand erlahmt

Zweibrücken. Die Zweibrücker Nazikameradschaft „Nationaler Widerstand“ verliert weiter Mitglieder. Laut dem jetzt vorgestellten Verfassungsschutzbericht sind es inzwischen weniger als zehn. Ob es Verbindungen zu der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ gibt, ist unklar.

Dass die rechtsextremistische „Kameradschaft Nationaler Widerstand Zweibrücken“ immer weiter an Mitgliedern einbüßt, dokumentiert jetzt auch der frisch erschienene rheinland-pfälzische Verfassungsschutzbericht 2015. Darin taucht die seit 2003 bestehende Vereinigung als „einzig noch aktive Kameradschaft“ im Bundesland auf. Weniger als zehn Personen betrage die Unterstützerzahl, die Gruppierung zeige durch die Durchführung von Demonstrationen, Mahnwachen und Informationsständen noch Präsenz in der Öffentlichkeit und werde von „befreundeten rechtsextremistischen Gruppierungen aus angrenzenden Bundesländern“ unterstützt. Sie arbeite bei öffentlichen Auftritten nicht mehr mit der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) zusammen.

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11.04.2016: Terrorcrew-Führungsmitglied aus Zweibrücken

Terrorcrew-Führungsmitglied aus Zweibrücken

Zweibrücken. Der „Nationale Widerstand Zweibrücken“ (NWZ) machte zuletzt vor allem durch Mitgliederschwund auf sich aufmerksam. Jetzt werfen aber mutmaßliche personelle Verflechtungen zur verbotenen „Weisse Wölfe Terrorcrew“ Fragen auf. Fragen, die Bundes- und Landesinnenministerium bislang jedoch nicht beantworten. Die Polizei berichtet zumindest: Es gibt keine Gewaltdelikte von NWZ-Mitgliedern.

Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizìere (CDU) am 16. März verbotene Neonazi-Organisation „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (WWT) war auch von Zweibrücken aus aktiv. Das Bundesinnenministerium hat auf Merkur-Anfrage bestätigt, dass am Morgen des Verbots-Tages zwei Durchsuchungen auch in Zweibrücken stattfanden. Bei diesen beiden Personen handele es sich „um ein Führungsmitglied der WWT sowie einen Aktivisten“, schreibt die Ministeriums-Pressestelle.

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10.07.2014: Mitgliederschwund bei Neonazis

Mitgliederschwund bei Neonazis

Kein schönes Jubiläumsjahr hatte die rechtsextremistische Kameradschaft „Nationaler Widerstand Zweibrücken“: Die Zahl der Mitglieder ging erstmals zurück, ein in Zweibrücken-Land geplantes Rechtsrock-Konzert musste nach Frankreich ausweichen.

Die Mitgliederzahl der rechtsextremistischen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Zweibrücken“ ist erstmals rückläufig. Das geht aus dem gestern veröffentlichten Jahresbericht des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes hervor, der der Gruppe erneut ein eigenes Unterkapitel widmet. Demnach gehörten der Kameradschaft 2013 zehn bis 15 Mitglieder an. In den vorangegangenen Berichten war immer von 15 bis 20 Personen die Rede gewesen.

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