Strafbefehl gegen saarländische AfD-Politikerin
Das Amtsgericht Ottweiler hat einen Strafbefehl gegen die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme erlassen. Grund ist ein verachtender Kommentar im Internet.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht gegen Jeanette Ihme eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu insgesamt 2.700 Euro verhängt.
Hintergrund des Strafbefehls ist ein Kommentar, den die AfD-Politikerin Anfang August in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht hat. Zu einem Medienbericht über die Rettung von Flüchtlingschiffen im Mittelmeer hatte sie unter anderem mit den Worten Stellung genommen: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten“.
Die Staatsanwaltschaft sieht diesen Kommentar als Vergehen der Volksverhetzung. Mit 90 Tagessätzen würde Ihme noch knapp einem Eintrag ins Bundeszentralregister entgehen. Sie wäre also nicht vorbestraft.
Zwei Wochen Zeit für Einspruch
Bislang ist unklar, ob Ihme den Strafbefehl akzeptiert. Sie hat zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Dann käme es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Ottweiler.