Laleh Hadjimohamadvali

Laleh Hadjimohamadvali alias Laleh Walie (1972) kommt in Teheran, Iran zur Welt. Im Alter von 14 Jahren flieht sie mit ihrer Mutter vor ihrem gewalttätigen Vater nach Deutschland. Die Saarbrückerin bezeichnet ihn als „verbitterten fanatischen Moslem“, der einen Hinrichtungsbefehl gegen seine Frau in Auftrag gegeben haben soll, weil sie keine Muslimin ist. ((Rebecca Baden, »Gegen diese AfD-Politikerin wird wegen Volksverhetzung ermittelt«, vice.com, Vice (Magazin), 10.08.2017 11:48))

Hadjimohamadvali wird am 26. Mai 2016 als Kandidatin der AfD Saar für die Landtagswahl 2017 auf die Liste des Wahlkreises Saarbrücken aufgestellt. ((Rolf Müller, »AfD stellt erste Wahlkreisliste auf!«, afdsaarland.de, AfD Landesverband Saarland, 26.05.2016)) Im selben Jahr tritt sie für die AfD auf der saarländischen Landesliste auf Listenplatz 3 zur Bundestagswahl an. ((Daniel Kirch, »Volksverhetzung? Staatsanwalt ermittelt gegen AfD-Politikerin«, saarbruecker-zeitung.de, Saarbrücker Zeitung, 08.08.2017 20:40))

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20.12.2018: AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt

AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Amtsgericht Saarbrücken hat eine AfD-Politikerin unter anderem wegen Volksverhetzung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtete, verhängte das Gericht gegen die 46-Jährige eine Geldstrafe von 1.800 Euro.

Die Deutsch-Iranerin Laleh Hadjimohamadvali prangerte den radikalen Islamismus an und überschritt dabei nach Ansicht des Richters eine Grenze. Hadjimohamadvali hatte unter anderem ein Foto eines Mädchens auf Facebook veröffentlicht, das nach ihrer Aussage von einem Mann in orientalischer Tracht missbraucht wird. Es war bereits das zweite Mal, dass die AfD-Politikerin sich vor Gericht für ihre Facebook-Postings verantworten musste. Hadjmohamadvali hatte im vergangenen Jahr für den Bundestag kandidiert.

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25.11.2018: Verfassungsschutz gegen Beobachtung der Saar-AfD

Verfassungsschutz gegen Beobachtung der Saar-AfD

Der saarländische Verfassungsschutz sieht derzeit keinen Anlass für eine Beobachtung der AfD. Es lägen keine Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor, hieß es aus dem Innenministerium. In der Vergangenheit hatte der Landesverband der Partei wegen Kontakten zu rechtsextremen Gruppen bundesweit von sich reden gemacht.

Die Frage, ob die Alternative für Deutschland ein Fall für den Verfassungsschutz ist, wird seit langer Zeit kontrovers diskutiert – und bislang abschlägig beantwortet. Nach einer Demonstration in Chemnitz, bei der AfD-Vertreter – unter ihnen auch der Landeschef der Saar-AfD, Josef Dörr – neben dem wegen Volksverhetzung verurteilten Pegida-Gründer Lutz Bachmann in vorderster Reihe mitmarschierten, war der Ruf nach einer Beobachtung erneut laut geworden. Derzeit prüft das Bundesamt für Verfassungsschutz, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dazu wird Material ausgewertet, das die Bundesländer zusammengestellt haben. Laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit ist das Saarland neben Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, das keine aktuellen Unterlagen eingereicht hat.

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12.04.2018: Volksverhetzung: Urteil gegen AfD-Frau bestätigt

Volksverhetzung: Urteil gegen AfD-Frau bestätigt

Saarbrücken. Jeanette Ihme, Mitglied im AfD-Landesvorstand, muss eine Geldstrafe von 2250 Euro wegen Volksverhetzung zahlen. Das Landgericht hat gestern die Berufungen der Staatsanwaltschaft sowie von Ihmes Anwalt verworfen und somit das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom November 2017 bestätigt (Az 3 Cs 29 Js 247/17). Ihme war wegen eines fremdenfeindlichen Kommentars auf Facebook zu 90 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt worden. Die Eppelbornerin hatte im August 2017 auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“

12.04.2018: Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt

Urteil gegen AfD-Politikerin Ihme bestätigt

Im Berufungsverfahren um Volksverhetzung gegen die AfD Saarsaarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme hat das Landgericht das Urteil bestätigt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren nach dem Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom November in Berufung gegangen. Ihme hatte im August vergangenen Jahres auf Facebook einen Beitrag des Magazins Focus über Flüchtlinge kommentiert.

In dem Kommentar hatte Ihme wörtlich geschrieben: „Am besten alle samt Inhalt versenken.“ Und, so Ihme weiter: „Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“

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29.11.2017: Gericht spricht AfD-Politikerin schuldig

Gericht spricht AfD-Politikerin schuldig

Das Amtsgericht Ottweiler hat die saarländische AfD-Politikerin Ihme wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie soll nun eine Geldstrafe zahlen. Ihme hatte auf Facebook-Post dazu aufgerufen, Flüchtlingsboote zu versenken.

Die 41-Jährige aus Eppelborn soll eine Geldstrafe von 2250 Euro zahlen. Die Amtsrichterin sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erwiesen: Ihme habe sowohl eine Bevölkerungsgruppe – nämlich Flüchtlinge – verächtlich gemacht als auch zum Hass gegen sie aufgestachelt. Vom Recht auf freie Meinungsäußerung sei der Facebook-Eintrag bei weitem nicht gedeckt gewesen.

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29.11.2017: Saar-AfD-Politikerin Ihme wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Saar-AfD-Politikerin Ihme wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Ottweiler. Das Amtsgericht Ottweiler verurteilt die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Simone Ihme wegen Volksverhetzung.

Die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Simone Ihme muss wegen eines fremdenfeindlichen Facebook-Eintrags eine Geldstrafe von 2250 Euro (90 Tagessätze à 25 Euro) zahlen. Das Amtsgericht Ottweiler verurteilte die 40-Jährige, die Beisitzerin im AfD-Landesvorstand ist, wegen Volksverhetzung. Ihme hatte Anfang August auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt, wie die Primaten.“ Ihme habe durch ihre Äußerung gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert, argumentierte die Richterin. Diese Äußerungen seien nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Sie blieb damit leicht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 110 Tagessätzen à 25 Euro.

Die Angeklagte zeigte sich geständig: „Es tut mir Leid“, sagte Ihme in ihrem Schlusswort. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte an, binnen einer Woche Berufung gegen das Urteil einzulegen.

29.11.2017: Hetze auf Facebook: AfD-Politikerin zu Geldstrafe verurteilt

Hetze auf Facebook: AfD-Politikerin zu Geldstrafe verurteilt

Wegen Volksverhetzung ist die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden.

Ottweiler/Saarbrücken – Das Amtsgericht Ottweiler sah es als erwiesen an, dass die 40-Jährige gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert hatte. Außerdem habe Ihme, die dem Landesvorstand der AfD angehört, mit einem Facebook-Post den Tatbestand des Angriffes auf die Menschenwürde erfüllt.Ihme hatte vor Gericht eingeräumt, dass sie im August auf ihrer Facebook-Seite nach einem Zeitschriftenbericht über NGO-Schiffe zur Rettung von Flüchtlingen geschrieben hatte, diese sollten versenkt werden, da sie „kriminelle Schlepperbanden“ seien und „Kundschaft“ ins Land brächten, die sich benähmen wie „Primaten“. Das letzte Wort nutzte sie vor Gericht, um zu „bekräftigen, dass es mir leid tut“. Bei dem Kommentar habe es sich um eine „Affekthandlung“ gehandelt. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwältin (110 Tagessätze à 25 Euro).

Der Verteidiger kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

07.11.2017: Prozess gegen AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung

Prozess gegen AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung

Ottweiler. Die Eppelborner AfD-Politikerin Jeanette Ihme muss sich am 29. November um 9.30 Uhr vor einer Strafrichterin des Amtsgerichts Ottweiler wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Ihme hatte im August auf ihrer Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“ Wegen dieser menschenverachtenden Aussage sollte Ihme eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen. Doch Ihme, die im AfD-Landesvorstand sitzt, legte offenbar dagegen Widerspruch ein, so dass es nun zum Prozess vor dem Amtsgericht kommt.

10.10.2017: Strafbefehl gegen saarländische AfD-Politikerin

Strafbefehl gegen saarländische AfD-Politikerin

Das Amtsgericht Ottweiler hat einen Strafbefehl gegen die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme erlassen. Grund ist ein verachtender Kommentar im Internet.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht gegen Jeanette Ihme eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu insgesamt 2.700 Euro verhängt.

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